Zoll Osnabrück deckt Leistungsbetrug auf;
Geldstrafe für Arbeitslosengeldempfänger
(ots) -
Neunzig Tagessätze zu je 15 Euro, mithin insgesamt 1.350 Euro
Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück gegen
einen Leistungsbezieher.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog seit 2009
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Juni, November und Dezember
2015 ging der 28-Jährige einer Beschäftigung nach, die er dem
Jobcenter Osnabrück nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 1.045
Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.
Die Betrügereien fielen auf, da die Arbeitgeber die
Arbeitsverhältnisse der Sozialversicherung gemeldet hatten. Auf
Überschneidungsmitteilungen hin nahm das Hauptzollamt Osnabrück die
Ermittlungen auf, die schließlich zu Anklageerhebungen wegen Betruges
durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück führten.
Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen
müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz
entsprechender Hinweise nicht getan.
Die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen werden vom Verurteilten
nun zurückgefordert
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecherin
Sandra Wolter
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 21.08.2017 - 14:37 Uhr
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