Softair-Waffen und Butterfly-Messer im Fluggepäck entdeckt
(ots) -
Flughafen Bremen, 20.08.2017
Mit Nachbildungen eines G36-Sturmgewehres und einer Pistole ist
ein 14-Jähriger am Flughafen Bremen bei der Kontrolle seines
aufgegebenen Koffers aufgefallen, als er in Begleitung seiner Familie
nach London fliegen wollte. Die Einfuhr und der Besitz sogenannter
"Anscheinswaffen" ist in Großbritannien jedoch verboten.
Bundespolizisten stellten die Softair-Waffen sicher.
Ein Aufkleber wies die Pistole zudem als Waffe mit mehr als der
für "Spielzeuge" erlaubten 0,5 Joule Bewegungsenergie aus. Der Waffe
fehlte dafür auch das eingeprägte F-Prüfzeichen. Die Waffen werden
kriminaltechnisch untersucht, um die teilweise nur technisch
prüfbaren Verstöße gegen das Waffengesetz festzustellen. Außerdem
ist der Umgang mit stärkeren Softair-Waffen nur Personen gestattet,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Dass gefährliche oder waffenähnliche Gegenstände im Handgepäck
nicht mitgeführt werden dürfen, ist allgemein bekannt. Doch auch in
aufgegebenen Koffern stellt die Bundespolizei immer wieder
fragwürdige Gegenstände fest: Am selben Tag - ebenfalls vor einem
Flug nach Großbritannien - wurde ein Butterfly-Messer im Koffer einer
40-jährigen Frau entdeckt. Schon der Besitz und nicht nur das Führen
ist in Deutschland verboten. Die Bundespolizei fertigte eine
Strafanzeige.
In dieselbe Kategorie verbotener Waffen fallen auch Einhandmesser,
Wurfsterne oder Würgehölzer - sogenannte "Nunchaku".
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Holger Jureczko
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Datum: 21.08.2017 - 15:34 Uhr
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