Gesuchter Strafgefangener im Hauptbahnhof Münster angetroffen
-Festnahem durch Bundespolizei-
(ots) - Am Montagabend (21.08.2017) gegen 18:45
Uhr wurde ein 34-jähriger Deutscher von einer Streife der
Bundespolizei im Hauptbahnhof Münster angetroffen und kontrolliert.
Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft
Bielefeld gesucht wurde.
Wegen Wohnungseinbruchdiebstahl hatte der zurzeit in Münster
wohnende Mann noch eine Restfreiheitsstrafe von 476 Tagen von
ursprünglich 1 Jahr und 4 Monaten zu verbüßen. Die ursprüngliche
Strafe sollte im offenen Vollzug abgeleistet werden. Da der
Verurteilte nach einem Arbeitseinsatz am 01.08.2017 nicht mehr in die
Justizvollzugsanstalt in Bielefeld zurückgekehrt war, wurde er zur
Festnahme ausgeschrieben.
Nach Anforderung und Eröffnung des Haftbefehls wurde der
34-Jährige in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt in Münster
eingeliefert.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
Wolfgang Amberge
Telefon: 0251 97437 - 0
E-Mail: presse.ms(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Bahnhofstr. 1
48143 Münster
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Pressesofortmeldung vom Montag 21.08.2017, Stand 22.00 Uhr">
Datum: 21.08.2017 - 22:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1713222
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL NRW
Stadt:
Münster, Bielefeld
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Gesuchter Strafgefangener im Hauptbahnhof Münster angetroffen
-Festnahem durch Bundespolizei-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).