Keine gültigen Papiere und zur Festnahme ausgeschrieben
(ots) - Einen mit Haftbefehl gesuchten 28-jährigen
Angolaner konnten Beamte der Bundespolizei am Montag gegen 22 Uhr am
Grenzübergang Weil-Friedlingen verhaften.
Weil er gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hatte, verurteilte
ihn das Amtsgericht Stuttgart im Februar 2016 zu einer Geldstrafe von
200 Euro. Diese hatte er bislang nicht bezahlt, sodass nun nach ihm
gefahndet wurde. Weil ihm auch dieses Mal die Barmittel fehlten, muss
er nun die 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Er wurde in eine
Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Da der 28-Jährige zudem ohne gültige Ausweispapiere nach
Deutschland einreiste, wird er sich erneut wegen eines Verstoßes
gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten müssen. Ermittlungen
ergaben, dass der Angolaner am Sonntag bei der Basler Polizei ein
Asylbegehren vorgebracht hatte und die Auflage erhielt, sich beim
dortigen Empfangszentrum zu melden.
Während seines Gefängnisaufenthalts wird nun das zuständige
Ausländeramt aufenthaltsbeendende Maßnahmen einleiten.
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Vorläufiges Untersuchungsergebnis liegt vor" alt=" 9. Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft
und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 22.08.2017
Vorläufiges Untersuchungsergebnis liegt vor">
Datum: 22.08.2017 - 12:17 Uhr
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