Eine schräge Geschichte um zwei befreundete Zweiradfahrer
(ots) - In der letzten Woche führten Polizeibeamte im
Stadtbezirk Herne eine allgemeine Verkehrskontrolle mit folgenreichen
Ausgang durch.
Was war passiert?
Polizisten der Wache Wanne-Eickel kontrollieren einen 20-jährigen
Motorrollerfahrer. Bei der Überprüfung stellt sich heraus, dass der
junge Herner seinen Roller unter Betäubungsmitteleinfluss fährt. Der
Heranwachsende wird mit zur Wache genommen, sein Zweirad verbleibt
verschlossen vor Ort. Anschließend wird eine Blutprobe angeordnet
und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Einige Stunden später erscheint der 20-Jährige in Begleitung eines
Bekannten (18) auf der Wanner Polizeidienststelle - als Sozius auf
dessen Motorrad.
Was will man dort? - Den Rollerschlüssel abholen!
Ein Polizist stellt nun deutlichen Alkoholgeruch beim 18-jährigen
Herner fest. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest verläuft
positiv - Wert: 0,34 Promille.
Dumm gelaufen für den jungen Herner: Er wollte helfen, bekommt nun
aber auch eine Anzeige, da er unter Alkoholeinfluss - auch wenn der
Wert gering erscheint - ein Kraftfahrzeug führt.
Die Polizei weist nochmals auf das Alkoholverbot für Fahranfänger
und die damit verbundene 0,0 Promille Grenze hin:
Wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als
Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke
zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung
eines solchen Getränks steht, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §
24c StVG.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bochum
Pressestelle
Nicole Schüttauf
Telefon: 0234 909 1024
E-Mail: pressestelle.bochum(at)polizei.nrw.de
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Datum: 22.08.2017 - 13:30 Uhr
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