Nichts dazu gelernt
(ots) - 22. August 2017, 09.45 - 10.15 Uhr Am
Dienstagmorgen fiel ein Rollerfahrer, der ohne Kennzeichen am
Fahrzeug im Stadtgebiet unterwegs war, auf und sollte kontrolliert
werden. Er zog es vor sich der Verkehrskontrolle durch Flucht zu
entziehen unter teilweiser Benutzung von Rad- und Gehwegen. Der
Rollerfahrer konnte kurze Zeit später im Bereich des Neuen
Messplatzes gestellt werden. Der Rollerfahrer, ein 22-jähriger Mann
aus Schifferstadt, zeigte sich geständig. Er wollte sich nicht
kontrollieren lassen, weil sein Roller nicht angemeldet sei und er
keinen Führerschein besitzt. Der Roller sei technisch verändert.
Durch den Ausbau der Distanzringe und der Vergaserdrossel würde der
Roller etwas 80 Stundenkilometer laufen. Der junge Mann teilte ferner
mit, dass er in über 50 Fällen schon wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
angezeigt wurde und wegen dieser Delikte bereits eine Haftstrafe
abgesessen hatte. Da ihn diese Erfahrung anscheinend nicht geläutert
hatte und er im jetzigen Fall wiederum ohne Führerschein unterwegs
war, wurde sein Roller beschlagnahmt mit dem Ziel der Einziehung des
Kraftfahrzeuges.
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Datum: 23.08.2017 - 09:26 Uhr
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