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Antiterroreinsatz in Güstrow

ID: 1715154

(ots) - Zum heute im Nordkurier veröffentlichten Artikel
über den Polizeieinsatz in Güstrow nimmt das Innenministerium wie
folgt Stellung:

Es ist nichts Neues, was der Nordkurier heute berichtet. Die Frage
des vermeintlichen zeitlichen Verzugs bei der Richtervorführung ist
eine Bewertungsfrage und war bereits Gegenstand der Sitzung des
Innenausschusses am 03.08.2017 und sie ist hinfällig durch die
nachfolgenden Entscheidungen des Landgerichts. Dieses hat in seinen
weiteren Beschlüssen das Thema "Unverzüglichkeit" nicht mehr als
Argument für seine Ablehnung der Beschwerde des LKA angeführt hat,
weil es darauf offensichtlich nicht mehr ankam. Das Landgericht hat
in der Sache entschieden (also zu den Fakten, die die von den
Personen ausgehende Gefahr aus Sicht des LKA begründeten). Die
Einschätzung der Sicherheitsbehörden zur Gefährlichkeit der Personen
wurde vom Gericht nicht infrage gestellt. Allerdings reichte sie nach
Auffassung des Gerichts nicht für eine Gewahrsamnahme zur
Gefahrenabwehr, weil ein unmittelbar bevorstehender Anschlag nicht
nach Ort und Zeit konkretisiert worden sei.

Die Gefahr, die von den Beschuldigten ausging, konnte durch das
konsequente und gemeinsame Einschreiten aller verantwortlichen
Behörden abgewehrt werden. Letztlich mündeten diese Maßnahmen inder
erfolgreichen Abschiebung der beiden Bosnier nach § 58a
Aufenthaltsgesetz am 17.08.2017, die vorher in Abschiebehaft saßen.
Daran hat auch die Arbeit der Sicherheitsbehörden einen ganz
entscheidenden Anteil, denn auch die Anordnung der Abschiebhaft ist
auf Tatsachen zu stützen und musste fundiert mit den
Ermittlungserkenntnissen begründet werden.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003




E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 24.08.2017 - 13:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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