Strafvollstreckung wegen Körperverletzung: 120 Tage Gefängnis
(ots) - Zivilfahnder der Bundespolizei haben
am Dienstagmittag (29.08.2017) gegen 11:50 Uhr einen Haftbefehl gegen
einen 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen vollstreckt. Der
bereits wegen Körperverletzung verurteilte Mann wurde von der
Staatsanwaltschaft Kempten gesucht, da er die noch offene Geldstrafe
nicht bezahlt hatte. Der 26-Jährige konnte die insgesamt geforderten
1.800,- EUR nicht begleichen, sodass er ersatzweise für 120 Tage ins
Gefängnis muss. Bundespolizisten brachten den Mann anschließend in
eine Justizvollzugsanstalt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Stuttgart, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.08.2017 - 12:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1718915
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI S
Stadt:
Biberach an der Riß
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Strafvollstreckung wegen Körperverletzung: 120 Tage Gefängnis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Stuttgart (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).