Falsche Namensangabe schützt nicht vor Haftbefehl
(ots) - Nachdem er, möglicherweise unberechtigt, in eine
Wohnung im Bretzelnweg eingestiegen war, wurde am Dienstagabend ein
31-Jähriger in besagter Wohnung angetroffen. Am Ende stellte sich
heraus, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wurde.
Gegen 23:00 Uhr riefen Bewohner des Hauses im Bretzelnweg die
Polizei. Ein Unbekannter war durch ein Fenster in eine Wohnung
eingestiegen. Bei Eintreffen der Beamten erklärte dieser, dass der
Wohnungsinhaber ihm erlaubt habe, die Wohnung zu betreten. Für die
Polizei erreichbar, um die Geschichte zu bestätigen, war dieser aber
nicht. Bei der Angabe seiner Personalien zeigte sich der Mann dann
kreativ. Er nannte einen Namen und eine Anschrift in Düren. Es
stellte sich jedoch heraus, dass dies nicht stimmen konnte. Somit
wurde er zur Identitätsfeststellung mit auf die Polizeiwache genommen
- mit dem Ergebnis, dass der angegebene Name falsch war. Unter seinem
richtigen Namen war der Mann, der aus Düren stammt, zur Festnahme
ausgeschrieben. Somit wurde er festgenommen und am heutigen Tage der
Justiz übergeben.
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Datum: 30.08.2017 - 13:30 Uhr
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