(500/2017) Einbruch in Apotheke in Lenglern - Wertschrank mit Medikamenten gestohlen, Polizei warnt vor Gesundheitsgefahren bei Einnahme!
(ots) - Bovenden, Ortsteil Lenglern, Mittelstraße Nacht
zu Mittwoch, 30. August 2017
BOVENDEN (jk) - Aus einer Apotheke in Lenglern (Landkreis
Göttingen) haben Einbrecher in der Nacht zu Mittwoch (30.08.17) einen
Wertschrank gestohlen, in dem sich u. a. diverse Medikamente befunden
haben, die zum Teil unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, darunter
z. B. Tilidin in flüssiger Form. Die Arzneimittel waren größtenteils
originalverpackt.
Eine unsachgemäße Einnahme der Präparate ist mit
Gesundheitsgefahren verbunden. Die Polizei warnt deshalb ausdrücklich
vor dem Gebrauch oder auch der Weitergabe bzw. Abgabe an andere
Personen. Wer eine größere Menge Medikamente im öffentlichen Raum
findet, wird gebeten, unbedingt sofort die Polizei zu informieren.
Die Höhe des entstandenen Gesamtschadens steht noch nicht fest.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Göttingen unter Telefon
0551/491-2115 entgegen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle(at)pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Göttingen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.08.2017 - 15:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1719261
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GÖ
Stadt:
Göttingen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (500/2017) Einbruch in Apotheke in Lenglern - Wertschrank mit Medikamenten gestohlen, Polizei warnt vor Gesundheitsgefahren bei Einnahme!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion G (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).