Altersweisheit? - Fehlanzeige!
(ots) - Obwohl ein heute 69-Jähriger Ende des
Jahres 2015 vom Amtsgericht Chemnitz wegen Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz mittels Strafbefehl eine Geldstrafe von
600 Euro auferlegt bekam, verstieß er nun erneut gegen dieses Gesetz,
wie Beamte der gemeinsamen Fahndungsgruppe von Bundes- und
Landespolizei gestern Abend in Johanngeorgenstadt feststellten. Als
ihn die Einsatzkräfte mit seinem Pkw Daihatsu stoppten, stellten sie
zum einen fest, dass von der vorgenannten Geldstrafe noch 300 Euro
offen waren und deshalb ein Vollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Chemnitz vorlag. Den Betrag beglich noch am Abend
eine Bekannte des Mannes in einem Chemnitzer Polizeirevier und
ersparte ihm damit einen angedrohten zehntägigen Gefängnisaufenthalt.
Zum anderen ergab die Überprüfung, dass für das von ihm geführte
Fahrzeug kein Versicherungsschutz besteht und er sich deshalb erneut
dahin gehend strafbar machte. Den Heimweg musste der Chemnitzer dann
nach Untersagung der Weiterfahrt mittels Pkw und Entstempelung des
Kennzeichens per Bahn antreten.
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Eckhard Fiedler
Bundespolizeiinspektion Klingenthal
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Datum: 31.08.2017 - 15:17 Uhr
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