Fahndung wegen unberechtigten Bezugs von Kindergeld
(ots) - Bei der Überprüfung der Passagierlisten
der Kreuzfahrtschiffe durch die Bundespolizisten am heutigen Freitag,
den 1.09.2017 konnte festgestellt werden, dass eine Passagierin wegen
des Verdachts des unberechtigten Kindergeldbezugs zur
Aufenthaltsermittlung gesucht wurde.
Durch die Familienkasse Baden Württemberg sollte die Frau durch
die aufgreifende Dienststelle zum Verdacht einer strafbaren Handlung
gem. § 370 Abgabenordnung vernommen werden. In einer
Zahlungsaufforderung vom Juli 2017 wurde ihr vorgeworfen in einem
Zeitraum von zwei Jahren unberechtigt Kindergeld in Höhe von über
3.000,- Euro bezogen zu haben.
Nachdem die Bundespolizisten ihr diesen Sachverhalt vorgetragen
haben, erklärte sich die Betroffene bereit den geforderten Betrag zu
zahlen. Die Familienkasse zeigte sich vorerst mit der Zahlung von
2.700,- Euro einverstanden, die sie bei den Beamten einzahlte.
Hinsichtlich des Restbetrages wird sie sich mit der Familienkasse
auseinandersetzen müssen. Nach Übergabe einer entsprechenden Quittung
konnte die Frau die Dienststelle verlassen.
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
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(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
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Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
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-
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Datum: 01.09.2017 - 13:06 Uhr
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