Zugbegleiter bei Fahrscheinkontrolle angegriffen
(ots) - Zu einem körperlichen Angriff eines
16-jährigen Gambiers auf zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn ist es
am Sonntagabend gegen 18 Uhr in einem Intercity zwischen Offenburg
und Freiburg gekommen. Grund war offenbar die vorausgegangene
Fahrscheinkontrolle.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand konnte der 16-Jährige den beiden
Zugbegleitern lediglich ein Baden-Württemberg-Ticket vorzeigen, das
jedoch nicht mehr gültig war. Darauf angesprochen, ging der
16-Jährige auf die Kontrolleure los, stieß die Zugbegleiterin zur
Seite und versuchte offenbar ihren Kollegen im Halsbereich zu würgen.
Ein couragierter Zeuge kam zur Hilfe und konnte dadurch wohl
Schlimmeres verhindern.
Bei Ankunft des Zuges in Freiburg um 18.06 Uhr wartete bereits
eine alarmierte Streife der Bundespolizei und nahm den jungen Gambier
vorläufig fest. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischer
Erpressung, Körperverletzung und Erschleichens von Leistungen
eingeleitet.
Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, werden gebeten sich bei
der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein unter +49 7628 8059-0 zu
melden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Carolin Dittrich
Telefon: +49 7628 8059-103 o. +49 761 20273-57
E-Mail: bpoli.weil.oea(at)polizei.bund.de
http://www.polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.09.2017 - 12:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1721942
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI-WEIL
Stadt:
Freiburg im Breisgau
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zugbegleiter bei Fahrscheinkontrolle angegriffen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).