Unbekannte legen Begrenzungspfosten auf den Schienen
(ots) - Im Bereich des Bahnhofes
Rödermark-Ober Roden haben noch unbekannte Täter am Samstagmittag,
gegen 15 Uhr einen Begrenzungspfosten aus Metall auf die Schienen
gelegt und hierdurch eine S-Bahn der Linie 1 zu einer Notbremsung
gezwungen.
Der Lokführer hatte den Gegenstand auf den Schienen erkannt und
sofort einen Notbremsung eingeleitet. Dies konnte jedoch nicht mehr
verhindern, dass die S-Bahn den Pfosten überrollte. Der Lokführer
entfernte die Überreste des Pfostens aus den Gleisen und
verständigte die Bundespolizei. Danach konnte die S-Bahn ihre Fahrt
in Richtung Wiesbaden mit wenigen Minuten Verspätung fortsetzen. Eine
Streife suchte den Bereich ab, konnte jedoch keine tatverdächtigen
Personen mehr feststellen. Die Überreste des Metallpfostens wurden
als Beweismittel sichergestellt.
Durch die Bundespolizei wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des
gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Zu den
laufenden Ermittlungen werden Zeugen gesucht, die gebeten werden sich
unter der Telefonnummer 069/130145 1103 bei der
Bundespolizeiinspektion Frankfurt am Main zu melden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main
Pressesprecher
Ralf Stroeher
Telefon: 069/130145 1010; Mobil: 0172/8118752
E-Mail: Ralf.Stroeher(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.09.2017 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1721982
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-F
Stadt:
Rödermark-Ober Roden
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Unbekannte legen Begrenzungspfosten auf den Schienen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).