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Hauptbahnhof Erfurt wegen Fehlalarm evakuiert

ID: 1722067

(ots) - Am Samstag, gegen 15.20 Uhr, drohte ein Anrufer der
Landespolizei gegenüber an, dass er den "Hauptbahnhof lahmlegen
will". Im Zuge von Fahndungsmaßnahmen kontrollierte eine Streife der
Bundespolizei zwei 24-jährige Deutsche, die in der Nähe des
Hauptbahnhofes aufgefallen waren. Dabei stellte sich heraus, dass
zumindest einer der beiden bereits wegen ähnlicher Delikte in
Erscheinung getreten war. Beide Personen wurden an die Landespolizei
übergeben, die die weiteren Ermittlungen übernommen hat. Sofern die
Männer den Anruf tatsächlich getätigt haben, müssen sie mit Verfahren
wegen der Androhung von Straftaten rechnen.

Am Abend dann, gegen 19.20 Uhr, wurde Feueralarm im Erfurter
Hauptbahnhof ausgelöst. Dabei hatten zunächst unbekannte Täter die
Scheibe eines der Feuermelder im Bahnhof eingeschlagen und den
Alarmknopf gedrückt. Die Feuerwehr kam mit sieben Fahrzeugen und 22
Kameraden vor Ort.

Auch im Stadtbereich war es zu mehreren Fehlalarmen auf Grund des
Missbrauchs von Notrufen gekommen. Inwieweit diese mit dem Alarm im
Bahnhof in Verbindung stehen, müssen die weiteren Ermittlungen
zeigen.

Am Sonntag wurde erneut Feueralarm im Hauptbahnhof Erfurt
ausgelöst. Gegen 15.25 Uhr war hier ein Brandmelder aktiviert worden.
Auf Grund dessen musste der Bahnhof durch die Bundespolizei evakuiert
und abgesperrt werden.

Die Berufsfeuerwehr Erfurt kam mit 29 Kameraden vor Ort. Erst
nachdem sicher war, dass es sich um einen Fehlalarm gehandelt hat,
wurde der Hauptbahnhof um 15.40 Uhr wieder geöffnet. Während der
Absperrmaßnahmen fand auch kein Zugverkehr statt.

Im Zuge der Ermittlungen identifizierten Bundespolizisten einen
16-jährigen Deutschen als Tatverdächtigen. Dieser hatte zudem die
Mitarbeiterin der Toilettenanlage im Bahnhof bedroht, so dass sich




die Frau in einer der Toiletten einschloss und die Bundespolizei um
Hilfe rief. Auf Grund sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen konnte
der 16-Jährige noch im Bahnhof festgenommen werden. Es stellte sich
heraus, dass dieser auch für den Fehlalarm vom Vortag verantwortlich
war.

Gegen den Jugendlichen hat die Bundespolizei ein Strafverfahren
wegen des Missbrauchs von Notrufen eingeleitet. Dies kann mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
werden. Außerdem muss der 16-Jährige damit rechnen, dass Ansprüche
gegen ihn geltend gemacht werden. Dabei können auf Verursacher von
Fehlalarmen hohe Kosten durch zu leistenden Schadensersatz zukommen.

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Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Erfurt
Michael Oettel
Telefon: 0361 65983 - 521
E-Mail: bpoli.erfurt.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 04.09.2017 - 13:49 Uhr
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