Schießübungen mit Anscheinswaffe im Hauptbahnhof Magdeburg
(ots) - Am 04.09.2017, gegen 15:30 Uhr beobachtete ein
Bundespolizist auf dem Hauptbahnhof Magdeburg vom Bahngleis 1 aus
zwei Jugendliche, von denen einer auf dem Bahngleis 5 mit einer Waffe
hantierte. Bei näherer Betrachtung sah der Beamte, wie der
Jugendliche mit der Waffe in den seitlich des Hauptbahnhofes
gelegenen Tunnel für den Warentransport zielte und abdrückte. Er
vernahm ein Geräusch und vermutete, dass es sich um eine
Druckluftwaffe handelte. Sofort reagierte er und begab sich mit
weiteren Beamten verdeckt zu den Jugendlichen. Es wurden weitere
Geräusche von Schussabgaben vernommen. Bei den Jugendlichen
angekommen, forderten die Beamten die Beiden auf, ihre Hände zu
heben. Die Waffe lag zu diesem Zeitpunkt auf dem Boden in einer
offenen Verpackung. Sie wurde sofort sichergestellt. Der 18-Jährige
gab an, diese Anscheinswaffe soeben erworben zu haben und dass er
diese mit seinem Freund nun ausprobieren wollte. Bei der Waffe
handelte es sich um eine Anscheinswaffe deren Führen
erlaubnispflichtig ist. Das Abgeben von Schüssen außerhalb der
"eigenen vier Wände" ist verboten. Da der 18-Jährige die Waffe zwar
rechtmäßig erworben hat, sie aber seinem 17-jährigen Freund überließ,
bekommt er zusätzlich eine Anzeige. Es handelt sich um
Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz. Glücklicherweise kam es
zu keinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Personen, die sich
sporadisch aus betrieblichen Gründen in dem Tunnel aufhalten. Auch
eine Verunsicherung von anderen Reisenden wegen des Hantierens mit
der Anscheinswaffe, konnte durch den sofortigen Einsatz der
Bundespolizei vermieden werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Chris Kurpiers
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
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Datum: 05.09.2017 - 13:08 Uhr
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