Fahndungserfolge an der Bundesautobahn 17
(ots) - Am Dienstag (05. September 2017) kontrollierten
die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der
Bundesautobahn 17 die Insassen eines grenzüberschreitenden
Linienbusses. In diesem befanden sich unter anderem ein kamerunischer
(34 Jahre) und ein weiterer ghanaischer (27 Jahre) Staatsangehöriger.
Die Personen händigten den Beamten ihre Reisedokumente aus.
Allerdings bestanden erhebliche Zweifel an der Echtheit der
Dokumente. Die Überprüfung der Personalien führte zum Ergebnis, dass
gegen den Kameruner bereits ein nationaler Haftbefehl vorlag. Die
geforderte Geldstrafe, in Höhe von 240,00 Euro konnte er nicht
begleichen. Der Beschuldigte wurde bereits im Mai 2017, nach
erfolgter unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet, nach Österreich
zurückgeschoben. Weiterhin besteht gegen ihn ein Einreise- und
Aufenthaltsverbot für Deutschland. Der Haftantritt für die nächsten
20 Tage ist die Folge seiner kriminellen Vergangenheit.
Gegen den ghanaischen Staatsangehörigen wurde analog zum Kameruner
ein Strafverfahren, wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz
und Urkundenfälschung, eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen
Sachbearbeitung wird er dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
überstellt.
Bereits am Vortag stellten die Einsatzkräfte auf der
Bundesautobahn 17 eine Familie (28 Jahre und 20 Jahre mit einem
Kleinkind) aus dem Togo in einem grenzüberschreitenden Reisebus fest.
Die Familie war nicht berechtigt das Bundesgebiet zu verlassen. Nach
Abschluss der polizeilichen Sachbearbeitung wurde der Familie die
Weiterreise gestattet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Pressesprecher
Steffen Ehrlich
Telefon: 03 50 23 - 676 505
E-Mail: steffen.ehrlich(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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Datum: 05.09.2017 - 14:42 Uhr
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