Verkehrsunfall auf der A 2 bei Dortmund - zwei Leichtverletzte
(ots) - Lfd. Nr.: 0980
Zwei Autofahrerinnen haben sich am heutigen Donnerstagmorgen (7.
September) bei einem Verkehrsunfall auf der A 2 bei Dortmund leicht
verletzt. In Fahrtrichtung Hannover war die A 2 kurzzeitig voll
gesperrt.
Ersten Erkenntnissen zufolge fuhr eine 25-jährige Dortmunderin
gegen 7.10 Uhr auf der Autobahn in Richtung Hannover. Etwa zur
gleichen Zeit bildete sich wenige Meter vor dem Autobahnkreuz
Dortmund/Nordost ein Rückstau. Aus bislang ungeklärter Ursache
erkannte die 25-Jährige die bereits stehenden Fahrzeuge zu spät. Der
Honda der jungen Frau prallte auf das Heck eines VW. Durch die Wucht
wurde ihr Auto nach rechts gegen einen Lkw geschleudert. Der VW
rutschte hingegen nach links gegen einen Sattelzug. Die 25-Jährige
erlitt leichte Verletzungen, ebenso die Fahrerin des VW (42, aus
Dortmund). Rettungskräfte fuhren beide in ein nahe gelegenes
Krankenhaus.
Für die Dauer der Unfallaufnahme und Bergungsarbeiten mussten zwei
Spuren der A 2 in Richtung Hannover gesperrt werden. Ab 8.40 Uhr
konnte der Verkehr wieder über alle drei Fahrstreifen fließen.
Die Polizei schätzt die Höhe des entstandenen Sachschadens auf
rund 20.800 Euro.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Pressestelle
Sven Schönberg
Telefon: 0231-132 1024
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.09.2017 - 14:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1724557
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DO
Stadt:
Dortmund
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verkehrsunfall auf der A 2 bei Dortmund - zwei Leichtverletzte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Dortmund (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).