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Zoll am Frankfurter Flughafen stellt vier lebende Maurische Landschildkröten sicher

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(ots) -
Am 16. August kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamtes
Frankfurt am Main das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Algerien.
Dabei überprüften sie unter anderem das Handgepäck eines 24- jährigen
Reisenden. Darin befanden sich Schuhe, in denen vier lebende
Maurische Landschildkröten versteckt waren. Auf Befragen gab der Mann
an, er habe die Schildkröten vor dem Haus seiner Familie in Algerien
eingesammelt und wolle diese in Deutschland verschenken. "Maurische
Landschildkröten sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen
geschützt. Die erforderlichen Genehmigungen konnte der Reisende nicht
vorlegen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Tiere
wurden sichergestellt und einem vertrauenswürdigen Tierhalter zur
artgerechten Haltung unter zollamtlicher Überwachung übergeben", so
Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am
Main.

Zusatzinformation: Im Jahr 2016 kam es beim Hauptzollamt Frankfurt
am Main zu 383 Sicherstellungen mit 16.877 artengeschützten
Einzelexemplaren. Darunter waren auch 2.302 lebende Tiere und 466
lebende Pflanzen sowie 14.109 Erzeugnisse aus geschützten Arten. Bei
Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen können
Geldbußen bis 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen verhängt
werden.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem audit "berufundfamilie". Wir bieten Ausbildungsplätze an.
Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 08.09.2017 - 09:31 Uhr
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