Ein Zettel reicht nicht aus
(ots) - Ein unbekannter Fahrzeugführer stieß am
07.09.2017 in der Zeit von 17.20 Uhr, bis 17.45 Uhr, an einen PKW
Honda, der auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes in der
Talstraße in Zella-Mehlis geparkt war. Er verursachte einen Schaden
am hinteren Stoßfänger in der Höhe von ca. 300 Euro. Der Unbekannte
hinterließ einen Zettel mit einer Rufnummer am Fahrzeug, jedoch
stellte sich nur wenig später heraus, dass die Nummer nicht vergeben
war. Eine Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht wurde erstattet. In
jedem Fall ist ein Zettel an der Windschutzscheibe, nach dem
Verursachen eines Verkehrsunfalls nicht ausreichend. Der §142 Abs. 1
Nummer 2 StGB gibt an, dass man "eine nach den Umständen angemessene
Zeit gewartet" haben muss. Diese Wartedauer richtet sich immer nach
den Umständen, wie zum Beispiel die Art und Schwere des Schadens, die
Verkehrsdichte, Tageszeit und die herrschende Witterung. Die Gerichte
fällten zum Thema Wartezeit schon die unterschiedlichsten Urteile.
Aus diesem Grund ist es immer ratsam, sofort nach dem Unfall die
Polizei zu informieren, sofern der Geschädigte nicht auffindbar ist.
Fahren Sie auf keinen Fall mit Ihrem Fahrzeug von der Unfallstelle,
sondern ermöglichen Sie den Austausch der Personalien, damit der
entstandene Schaden reguliert werden kann.
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Suhl
Pressestelle - Frau Kohl
Telefon: 03681 32 1504
E-Mail: pressestelle.lpi.suhl(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
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Datum: 08.09.2017 - 13:09 Uhr
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Zella-Mehlis
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Polizeimeldungen
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