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"Runter vom Gas - Finger vom Handy" auch in Flensburg/Schwerpunktkontrolle der Polizei mit hoher Trefferquote

ID: 1727144

(ots) - Die Landespolizei Schleswig-Holstein setzt zur
Senkung der Unfallzahlen und Reduzierung der Unfallfolgen auf
fortlaufende Überwachungs- und Aufklärungsarbeit, um Risiken und
Folgen des Fehlverhaltens im Straßenverkehr deutlich zu machen und
repressiv gegen Verstöße vorzugehen.

Deshalb werden in regelmäßigen Abständen TISPOL-Kontrollwochen
durchgeführt. TISPOL (Traffic Information System Police) wurde durch
die Verkehrspolizeien Europas gegründet, um die Verkehrssicherheit
und Strafverfolgung europaweit zu verbessern. Das Hauptziel von
TISPOL ist die Reduzierung der Anzahl der Getöteten und
Schwerverletzten auf Europas Straßen. Die ständigen Schwerpunktthemen
sind u.a. Geschwindigkeit, Sicherheitsgurt, Alkohol und Drogen und
auch der gewerbliche Güter- / Personenverkehr.

Am Montag (11.09.17) wurde im Rahmen dieser Kontrollwoche mit dem
Schwerpunkt Gurt/Handy von Beamten des 1. Polizeireviers Flensburg
eine Standkontrolle in der Husumer Straße in Flensburg durchgeführt.

Dabei wurden diverse Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt:

-15x Gurtverstoß

-6x Handy am Steuer

sowie sechs weitere Ordnungswidrigkeiten, darunter Erlöschen der
Betriebserlaubnis wegen getönter Frontscheibe und mehrfach
abgelaufene Hauptuntersuchungen.

Des Weiteren stellten die Beamten einen Ladungsverstoß fest: ein
älteres Pärchen transportierte eine Matratze auf dem Autodach. Diese
hielten sie durch die geöffneten Fenster mit den Händen krampfhaft
fest, da offensichtlich nicht ausreichend Seil zum Befestigen
vorhanden war.

Eine Verkehrsteilnehmerin führte ihren Pkw unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln. Ihr wurde nach einem positiven Urintest eine
Blutprobe entnommen. Eine Anzeige nach 24a StVG wurde gefertigt.

Außerdem fuhr ein Lkw mit Schrott auf der Ladefläche in die




Kontrollstelle. Bei der Überprüfung der Ladung und der Insassen wurde
festgestellt, dass der Beifahrer einen Haftbefehl offen hatte. Er
konnte die ausstehende Geldstraft des Haftbefehls (675,- EUR) nicht
bezahlen und wurde der JVA Flensburg zugeführt. Die Beamten stellten
zudem fest, dass man das Gewerbe offensichtlich nicht angemeldet
hatte und auch der Lkw nicht hinreichend gekennzeichnet war. Ein
Ermittlungsverfahren wurde somit eröffnet.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Sandra Otte
Telefon: 0461 / 484 2010
E-Mail: pressestelle.flensburg(at)polizei.landsh.de

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Datum: 12.09.2017 - 08:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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