Urteil zum Brandanschlag auf Friseurgeschäft vom Februar 2015 gesprochen
(ots) - Am 13.06.2017 sprach das Amtgericht Erfurt das
Urteil im Prozess um einen Brandanschlag auf ein Friseurgeschäft vom
28.02.2015 in Erfurt. Das Schöffengericht verurteilte den 31-jährigen
irakischen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und
zehn Monaten sowie einer Geldstrafe von 500 Euro. Die Freiheitstrafe
setzte das Gericht zur Bewährung aus. Die Bewährungszeit beträgt 2
Jahre. Der 27-jährige türkische Mitangeklagte wurde zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, ebenfalls zur
Bewährung ausgesetzt, verurteilt. Auch gegen ihn ordnete das Gericht
eine 2-jährige Bewährungszeit an. Zudem erhielt er eine Geldstrafe in
Höhe von 500 Euro.
Das Urteil ist seit dem 21.06.2017 rechtskräftig.
Tatmotiv der Angeklagten war die Konkurrenzsituation des zur
Neueröffnung stehenden Friseurgeschäfts sowie eine kurdenfeindliche
Haltung der Geschädigten.
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Datum: 12.09.2017 - 11:36 Uhr
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