Sturz vom Balkon
(ots) - Zu den Aufgaben des Bezirksdienstes gehört unter
anderem die Vollstreckung kleinerer Haftbefehle. Ein 30 Jahre alter
Hagener hatte wegen einer Ordnungswidrigkeit einen Betrag noch einen
Restbetrag von 170 Euro zu zahlen, reagierte aber nicht auf die
amtlichen Schreiben. Schließlich erließ eine Staatsanwaltschaft einen
Haftbefehl über sieben Tage Erzwingungshaft und der Vorgang landete
bei der Polizei. Die Beamten schrieben den 30-Jährigen an, schellten
wiederholt an dessen Tür und sprachen mit Verwandten - alles ohne
Erfolg. Am Montagnachmittag stand der Pkw des Gesuchten an der
Wohnanschrift in der Innenstadt und zwei Bezirksbeamte standen vor
der Tür in der dritten Etage des Mehrfamilienhauses. In der Wohnung
war der Fernseher zu hören, eine Tür klapperte und die Polizisten
klingelten. Ein Hund bellte, verstummte aber schnell wieder und
niemand öffnete. Auf wiederholtes Klopfen und rufen waren zwar immer
wieder Geräusche zu hören, weil aber niemand öffnete holten die
Beamten nach mehrmaliger Androhung einen Schlüsseldienst, der die von
Innen verschlossene Tür um 18.40 Uhr öffnete. In der Wohnung lag nur
der knurrende Vierbeiner auf dem Sofa, es war allerdings keine Person
zu sehen. Beim Blick vom Balkon sahen die Polizisten den Gesuchten im
Innenhof des Mietshauses. Er hatte offensichtlich versucht, sich vom
Balkon zu hangeln und war dabei abgestürzt. Ein Rettungswagen brachte
ihn ins Krankenhaus, wo er, mit Frakturen in beiden Beinen und einer
Platzwunde, vorsorglich auf die Intensivstation kam. Den Ausgang des
Vorfalls haben wir uns anders vorgestellt, die Polizei wünscht dem
30-Jährigen dennoch gute Besserung.
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Datum: 12.09.2017 - 13:00 Uhr
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