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Land bezahlt Kosten der Stadt Rostock für sogenannte Transitflüchtlinge

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(ots) - Im Herbst 2015 waren unter den Schutzsuchenden,
die nach Deutschland kamen oder direkt in Rostock eintrafen, viele
sogenannte Transitflüchtlinge. Sie wollten nach Skandinavien
weiterreisen, um dort einen Asylantrag zu stellen. Aufgrund der
begrenzten Kapazitäten auf den Fährschiffen waren eine Erstversorgung
und Unterbringung für ein oder mehrere Tage in einer Rostocker
Notunterkunft notwendig. Dort wurden sie von vielen ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfern sowie der Stadtverwaltung betreut, bis in
Zusammenarbeit mit den Fährlinien eine Weiterreise möglich war.

Um die Hansestadt Rostock angesichts der unvorhersehbaren Aufgabe
nicht ungebührlich zu belasten, hatte das Innenministerium schon im
Oktober 2015 finanzielle Unterstützung bei den Kosten zugesagt, die
im Zusammenhang mit der Versorgung der durchreisenden Personen
entstanden sind, soweit diese Kosten nicht schon nach dem Verfahren
gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz Mecklenburg-Vorpommern erstattet
wurden.

Nachdem die von der Hansestadt Rostock dargestellten
Kostenpositionen geprüft wurden, erhält die Stadt eine
Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 2,5 Mio. Euro.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 14.09.2017 - 10:38 Uhr
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