Verkehrsunfall mit Personenschaden und Verkehrsbeeinträchtigung
(ots) -
Ein 49-jähriger Fahrzeugführer befährt am Freitag Morgen gegen
08:05 Uhr mit seinem Transporter die B9 in Fahrtrichtung Worms und
ordnet sich in Höhe der Anschlussstelle Gimbsheim links ein, um auf
die L437 abzubiegen. Ein 41-jähriger Führer eines LKW befährt
ebenfalls die B9 und will die oben genannte Anschlussstelle in
Fahrtrichtung Mainz, also entgegengesetzter Richtung passieren. Der
Unfallverursacher übersieht aus bisher ungeklärter Ursache den
entgegenkommenden LKW und es kommt in der Folge zu einem frontalen
Zusammenprall der beiden Fahrzeuge. Der unfallbeteiligte Transporter
kippt durch den Aufprall zur Seite um und an diesem entsteht
Totalschaden. Auch der LKW ist nicht mehr fahrbereit. In Folge der
anschließenden Bergungs-, Abschlepp- und Reinigungsarbeiten wird die
B9 in Fahrtrichtung Mainz für ca. 3 Stunden gesperrt. Die beiden
Fahrzeugführer werden bei dem Verkehrsunfall glücklicherweise nur
leicht verletzt. Der Sachschaden wird durch die aufnehmenden
Polizeibeamten auf ca. 10.000 EUR geschätzt.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Worms
Telefon: 06241-852-120
www.polizei.rlp.de/pd.worms
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Worms, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.09.2017 - 14:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1729948
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDWO
Stadt:
B9, Anschlusstelle Gimbsheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verkehrsunfall mit Personenschaden und Verkehrsbeeinträchtigung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Worms (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).