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OH-Hutzfeld-Hassendorfer Kreuz /



Vollsperrung im Verlauf der Landesstraße 176 am Hassendorfer Kreuz bei Hutzfeld - Verkehrsteilnehmer missachten Durchfahrtsverbot

ID: 1730024

(ots) - Die Sanierung der L176 zwischen Hutzfeld und
Majenfelde wurde lange ersehnt. Zu Wochenbeginn wurde in der
Ortsdurchfahrt bis zum Hassendorfer Kreuz mit dem ersten
Baustellenabschnitt begonnen. Einige Verkehrsteilnehmer halten sich
jedoch nicht an das Durchfahrtsverbot der eingerichteten Baustelle.

Im Zuge der Fahrbahnsanierung wurde auf der Landesstraße 176 in
der Ortsdurchfahrt Hutzfeld bis zum Hassendorfer Kreuz eine
Vollsperrung der Fahrbahn eingerichtet. Aus der anderen Richtung ist
eine Teilsperrung erfolgt, für Anlieger ist die Zufahrt zum
Supermarkt frei. In dem betroffenen Bauabschnitt wurde die Fahrbahn
auf kleineren und größeren Bereichen abgefräst. Dadurch gibt es
zahlreiche scharfkantige Absätze in der Fahrbahn, die bis zu 10cm
betragen und eine grobe Oberfläche aufweisen. Die Arbeiten sollen
voraussichtlich Ende September 2017 beendet sein.

Die durch Absperrbaken und weitere Verkehrseinrichtungen
gekennzeichnete Vollsperrung am Hassendorfer Kreuz wird von einigen
Verkehrsteilnehmern jedoch missachtet. So wurden die Absperrbaken
verschoben und der vollgesperrte Bereich mit Fahrzeugen durchfahren.
In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor dem Befahren des
gesperrten Baustellenbereiches. Durch die Fahrbahnabsätze und die
raue Oberfläche besteht nicht nur eine hohe Unfallgefahr für
Zweiradfahrer. Das Durchfahren des abgesperrten Baustellenbereiches
kann auch durch die frisch aufgetragene Fahrbahnschicht zu
erheblichen Lackschäden an Fahrzeugen führen. Des Weiteren wird die
aufgetragene Vorbereitungsschicht der Fahrbahn durch verbotswidriges
Befahren beschädigt, was zu Lasten der Haltbarkeit führt. Eine
Erneuerung dieser Schicht wäre erforderlich, was zusätzliche Kosten
und zeitliche Verzögerungen der Arbeiten nach sich zöge. Für
derartige Schäden ist der Fahrzeugführer haftbar zu machen.





Die Polizei weist abschließend darauf hin, dass das
Beiseiteschieben von Absperrbaken, Verkehrszeichen, etc. unzulässig
ist und ein Ermittlungsverfahren wegen des Gefährlichen Eingriffs in
den Straßenverkehr nach sich ziehen kann.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Stabsstelle / Öffentlichkeitsarbeit
Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher -
Telefon: 0451 / 131- 2004/ -2015( mit AB)
Fax: 0451 / 131 ? 2019
E-Mail: Pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LPA/lpa_node.html

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Datum: 15.09.2017 - 16:05 Uhr
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