Pressemeldungen für den Bereich Cloppenburg
(ots) -
Schwertransport ohne Begleitfahrzeug angehalten
In der Nacht von Donnerstag, 14. September 2017, auf Freitag, 15.
September, wurde auf der Bundesstraße 72 in Emstek ein
Schwertransport von einer Polizeistreife gesehen, der mit insgesamt
11 Achsen ohne Begleitfahrzeug unterwegs war. Der Groß- und
Schwerraumtransport wurde angehalten und kontrolliert.
Bei der Ladung des Sattelzuges handelte es sich um den Bestandteil
eines Kranes, der für die Montage von Windkraftanlagen benötigt wird.
Der polnische Sattelzugfahrer legte zunächst eine Genehmigung vor,
die ihn berechtigte, im ganzen Bundesgebiet jede Straße (und somit
jede Brücke) ohne Begleitfahrzeug befahren zu dürfen. Allerdings lag
die Gewichtsbeschränkung der Fahrzeuge laut Genehmigung samt Ladung
bei 41800 kg. Da das Gesamtgewicht von Sattelzugmaschine und
Sattelauflieger bereits bei mehr als 35 Tonnen lag und das Kranteil
weit mehr als 7 Tonnen wog, wurde die Weiterfahrt untersagt, um es am
nächsten Tag mit einer Achslastwaage zu verwiegen.
Eine Rücksprache mit der verantwortlichen Transportfirma ergab
dann, dass man eine neue Genehmigung beantragen wolle, die ein
Gesamtgewicht von 105 Tonnen beinhalte.
Zeitgleich musste der Firmeninhaber über den Fahrzeugführer eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 2090 Euro zur Sicherstellung des
Bußgeldverfahrens hinterlegen. Trotz der Neubeantragung der
Genehmigung auf 105 Tonnen wurde von den eingesetzten Beamten eine
Achslastwägung durchgeführt, die ein tatsächliches Gewicht von
Fahrzeug und Ladung von 121.000 kg ergab. Die nunmehr für Montag
beantragte Genehmigung muss nun storniert werden. Zudem muss der
Firmeninhaber eine neue Fahrzeugkombination schicken und die Ladung
umladen, damit die Fahrt fortgesetzt werden kann. Dazu muss ein Kran
bestellt werden, der das Ladungsgewicht von etwa 90 Tonnen anheben
und umsetzen kann. Außerdem werden die Straßenbaulastträger
informiert, die das zu schwere Fahrzeug ohne Genehmigung befahren
hat, um es auf mögliche Schäden zu untersuchen. Auch hierfür trägt
der Firmeninhaber Kosten.
Insgesamt dürften die 2090 Euro für die Ordnungswidrigkeit der
kleinste Betrag bleiben.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Maren Otten
Telefon: (04471) 1860-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-clp.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 18.09.2017 - 07:51 Uhr
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