Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung: Bundespolizei nimmt 30-Jährigen vorläufig fest
(ots) - Ein 30-jähriger Mann hat am Samstagabend
(16.09.2017) gegen 19:45 Uhr im Stuttgarter Hauptbahnhof einem
Mitarbeiter der Deutschen Bahn offenbar einen Kopfstoß versetzt und
bei der anschließenden vorläufigen Festnahme durch Beamte des
Bundespolizeireviers Stuttgart Widerstand geleistet. Ersten
Erkenntnissen zufolge forderten zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn
den Mann auf, aufgrund seines aggressiven Verhaltens und fehlender
Reiseabsichten, den Hauptbahnhof zu verlassen. Hierbei kam es dann
offenbar zur Handgreiflichkeiten und infolgedessen zu der Tathandlung
des rumänischen Staatsangehörigen, der zudem gegenüber den
alarmierten Bundespolizisten Widerstand leistete. Während der
Tatverdächtige aufgrund des Vorfalls eine kleine Schürfwunde an der
Stirn und der Mitarbeiter der Deutschen Bahn eine Beule am Kopf
erlitt, verletzte sich ein Beamter leicht am Ellenbogen. Der mit 1,7
Promille alkoholisierte Mann muss nun mit einer Anzeige wegen
Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte rechnen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Meriam Causev
Telefon: 0711 / 55049 - 109
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Stuttgart, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.09.2017 - 16:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1731570
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI S
Stadt:
Stuttgart
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung: Bundespolizei nimmt 30-Jährigen vorläufig fest"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Stuttgart (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).