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Bundestagswahl am 24. September 2017: Wahlbrief jetzt zur Post bringen - Landeswahlleiter Schellen: Briefwählerinnen und Briefwähler müssen für rechtzeitige Absendung des Wahlbriefs sorgen

ID: 1732017

(ots) - Landeswahlleiter Wolfgang Schellen appelliert
an die Briefwählerinnen und -wähler, ihre Wahlbriefe jetzt auf den
Weg zu bringen. "Für den rechtzeitigen Eingang des hellroten
Wahlbriefs bei der Gemeinde sind die Briefwählerinnen und -wähler
selbst verantwortlich. Wahlbriefe, die bei der Gemeinde nicht bis zum
24. September 2017 um 18 Uhr eingehen, werden bei der Auszählung
nicht berücksichtigt", so Schellen.

Damit die Briefwahlstimmen gültig sind, empfiehlt der
Landeswahlleiter, die Hinweise in dem Merkblatt zu beachten, das den
Wahlunterlagen beiliegt. Nur der ausgefüllte Stimmzettel gehört in
den blauen Stimmzettelumschlag. Dieser wird zugeklebt und zusammen
mit dem eigenhändig unterschriebenen Wahlschein in den hellroten
Wahlbriefumschlag gesteckt.

Der hellrote Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag und Wahlschein kann
kostenfrei innerhalb des Bundesgebietes mit der Deutschen Post
zurückgesandt werden. Bis Mittwoch, den 20.09.2017, sollte der
Wahlbrief abgeschickt werden. "Innerhalb Deutschlands wird der
Wahlbrief der Heimatgemeinde dann noch rechtzeitig zugestellt",
erläutert der Landeswahlleiter. Wer den rechtzeitigen Gang zum
Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief am Wahlsonntag
(24.09.) bis 18.00 Uhr direkt beim Wahlamt am Wohnort abgeben.

Kurzentschlossene können in dieser Woche noch bis Freitag, den 22.
September 2017, 18.00 Uhr, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt
beantragen. Wer den Antrag persönlich im Wahlamt stellen will, sollte
Personalausweis und Wahlbenachrichtigungskarte mitnehmen. Im Wahlamt
werden die Unterlagen den Antragstellerinnen und Antragstellern dann
unmittelbar ausgehändigt. Sie können sofort an Ort und Stelle per
Brief wählen. Die Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen
Person abgeholt werden, wenn diese Person hierzu schriftlich




bevollmächtigt ist. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier
Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.

Ausnahmsweise ist es möglich, Wahlschein und Briefwahlunterlagen
auch bis zum Wahlsonntag um 15.00 Uhr zu beantragen. Dies setzt
voraus, dass jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung
den Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen
aufsuchen kann oder dass eine wahlberechtigte Person unverschuldet
nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 24.
September 2017 finden Sie unter www.wahlen.nrw.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
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Datum: 19.09.2017 - 11:50 Uhr
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