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Die 31.000 Euro Nase/

Zollhund Atze vom Düsseldorfer Flughafen erschnüffelt Bargeld

ID: 1733269

(ots) -
Erfolg für den Bargeldspürhund Atze: Knapp 31.000 Euro
erschnüffelte der Zollhund am 20. September bei drei Männern, die in
die Türkei ausreisen wollten.

Zöllner vom Düsseldorfer Flughafen befragten die drei Reisenden am
Abfluggate zuvor nach dem Reiseziel und der geplanten
Aufenthaltsdauer. Die 44, 40 und 19 Jahre alten Männer aus Dortmund
gaben an, für eine Woche in die Türkei fliegen zu wollen.

Zur Kontrolle des Reisegepäcks setzten die Zöllner den
Bargeldspürhund Atze ein, der auch prompt an drei Handgepäckstücken
anzeigte. Jeweils etwas über 10.000 Euro fanden die Zöllner in jedem
der drei Gepäckstücke.

Auf Befragen gaben der 44 und der 40-jährige Beschuldigte an, das
Geld stamme aus einer früheren selbständigen Tätigkeit, die sie
allerdings nicht plausibel nachweisen konnten. Der 19 Jahre alte
Mann, nach eigener Aussage ein Jurastudent auf einer privaten
Universität in der Türkei, konnte zunächst keine konkreten Angaben
zur Herkunft des Geldes machen, sagte später aber ebenfalls aus, dass
das Geld aus einer selbständigen Tätigkeit stamme.

Die Zöllner leiteten gegen die Beschuldigten
Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Nichtanmeldung von Barmitteln
ein. Die Männer konnten ihre Reise in die Türkei fortsetzen.

Anmeldepflicht für Zahlungsmittel Seit dem 15. Juni 2007 müssen
Drittlandsreisende ihre mitgeführten Zahlungsmittel (neben Bargeld z.
B. auch Wertpapiere, Schecks und Edelmetalle) ab einem Gesamtwert von
10.000 EUR unaufgefordert schriftlich anmelden. Bei Reisen innerhalb
der EU müssen Zahlungsmittel über 10.000 EUR nur mündlich und nur auf
Verlangen angemeldet werden.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Michael Walk
Telefon: 0211-2101-233
E-Mail: presse.hza-duesseldorf(at)zoll.bund.de




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Datum: 21.09.2017 - 08:41 Uhr
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