++ Polizei gibt Tipps für Einbruchschutz - Veranstaltungs-Vorankündigung "Tag des Einbruchschutzes" ++
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(ots) - Polizei gibt Tipps für
Einbruchschutz.Am 02.10.2017 beginnen auch in Niedersachsen die
Herbstferien und viele Eigenheime werden über einen längeren
Zeitpunkt leer stehen. Der Beauftragte für Kriminalprävention der
Polizeiinspektion Verden/Osterholz, Kriminaloberkommissar (KOK)
Joachim Kopietz, möchte in diesem Zusammenhang die Bevölkerung
sensibilisieren. Ein Einbruch in das Haus oder die Wohnung kann für
viele Menschen ein einschneidendes Ereignis sein, welches im
schlimmsten Fall auch Folgen für die weitere Lebensplanung haben
kann. Vom Verlust unwiederbringlicher persönlicher Gegenstände bis
hin zu anhaltenden Angstzuständen und natürlich ein damit
einhergehendes verlorenes Sicherheitsgefühl kann das Opfer eines
Einbruchdiebstahles betroffen sein. Dabei kann der sogenannte
"Wachsame Nachbar", also eine aufmerksame Nachbarschaft, einen Täter
schon in der Phase des Ausspähens vertreiben. Dazu gehört, dass die
Nachbarn über die Urlaubsabwesenheit Kenntnis haben und so
sensibilisiert werden. Gute Nachbarschaft zeigt sich auch darin, dass
Mülltonnen nach der Abfuhr nicht einfach an der Straße stehen
bleiben, sondern zurück auf das Grundstück gebracht werden oder dass
der Brief-/Zeitungskasten geleert wird. Das Haus sollte keinen
unbewohnten Eindruck machen. . "Wachsame Nachbarn" sind für
potentielle Täter abschreckend und können schon im Vorfeld dafür
sorgen, dass Ihr Wohnbereich von Einbrüchen verschont bleibt. Zudem
empfiehlt die Polizei die Sicherung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung
durch den Einsatz technischer Mittel. Dieses sollte grundsätzlich
individuell, das bedeutet den jeweiligen Lebens- und
Nachbarschaftsverhältnissen vor Ort entsprechend erfolgen. Mehr als
40 Prozent aller Einbrüche bleiben nicht zuletzt wegen verbesserter
Sicherungsmaßnahmen im Versuchsstadium stecken; dieses hat sich über
die Jahre also auch in der kriminalpolizeilichen Statistik
niedergeschlagen Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen empfehlen
grundsätzlich zunächst den Einsatz mechanischer Sicherungstechnik;
ergänzend kann der Einsatz von Überfall und Einbruchmeldeanlagen
sinnvoll sein. Die Mindestanforderungen der Polizei an
Einbruchmeldeanlagen sind im "Bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog
für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen"
eindeutig festgelegt. Die Grundsätze zum Einsatz von
Anlagenteilen/Geräten sind in diesem Pflichtenkatalog. "Es müssen
grundsätzlich Anlagenteile/Geräte für Überfall- und
Einbruchmeldeanlagen eingesetzt werden, die sowohl einzeln als auch
auf bestimmungsgemäßes Zusammenwirken von hierfür nach DIN EN ISO/IEC
17065 für den Bereich Gefahrenmeldetechnik akkreditierten
Zertifizierungsstellen (z.B. VdS) für die entsprechende Klasse
geprüft und zertifiziert sind." Weitere Tipps können Sie unter
http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl-und-einb
ruch/einbruchsdiebstahl/einbruchhemmende-produkte/
sowie unter 04231/806108 bei KOK Kopietz bekommen.
In diesem Zusammenhang wird schon einmal auf den bevorstehenden
"Tag des Einbruchsschutzes" hingewiesen. Diese Veranstaltung wird von
der Polizeiinspektion Verden/Osterholz am Sonntag, dem 29.Oktober
2017 in der Zeit von 10-16Uhr im sog. "Medienhaus" am Campus in
Osterholz-Scharmbeck durchgeführt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Pressestelle
Boris Koch
Telefon: 04231/806-104
www.polizei-verden-osterholz.de
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Datum: 21.09.2017 - 10:14 Uhr
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