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Die 18.000 Euro Jacke

/Zöllner am Düsseldorfer Flughafen finden eingenähte Geldscheine

ID: 1733949

(ots) -
18.000 Euro Bargeld, eingenäht in eine Jacke, fanden Zöllner am
Düsseldorfer Flughafen am 16. September bei einem Reisenden.

Der 52-jährige Beschuldigte wollte in den Irak ausreisen und wurde
von den Zöllnern hinter der Luftsicherheitskontrolle nach
mitgeführten Zahlungsmitteln befragt. Zunächst gab der Mann an, dass
er 5.000 Euro in seiner Brieftasche habe. Tatsächlich befanden sich
darin nur knapp 2.000 Euro. Auf den Differenzbetrag angesprochen
wirkte der Reisende plötzlich nervös und zuckte mit den Schultern.

Die Zöllner verlegten die Kontrolle nun in ein Abfertigungsbüro
und baten den Mann aus Freiburg alle Taschen zu leeren und seine
Jacke auszuziehen. Im Nackenbereich der Jacke war zu erkennen, dass
dort offensichtlich eine Naht aufgetrennt und unfachmännisch wieder
verschlossen wurde. Nach erneutem Auftrennen der Naht kamen 36 Stück
500-Euro-Banknoten zum Vorschein.

Der Beschuldigte gab an, dass er das Geld für eine Operation
seiner Mutter im Irak benötige. Um welche Art Operation es sich
handelt und woher das Geld stammt, konnte er nicht sagen.

Die Zöllner leiteten gegen den Reisenden ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Nichtanmeldung von Barmitteln
in Höhe von insgesamt knapp 20.000 Euro ein. Da der Verdacht der
Geldwäsche besteht, stellten sie das Geld sicher.

Anmeldepflicht für Zahlungsmittel Seit dem 15. Juni 2007 müssen
Drittlandsreisende ihre mitgeführten Zahlungsmittel (neben Bargeld z.
B. auch Wertpapiere, Schecks und Edelmetalle) ab einem Gesamtwert von
10.000 EUR unaufgefordert schriftlich anmelden. Bei Reisen innerhalb
der EU müssen Zahlungsmittel über 10.000 EUR nur mündlich und nur auf
Verlangen angemeldet werden.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher




Michael Walk
Telefon: 0211-2101-233
E-Mail: presse.hza-duesseldorf(at)zoll.bund.de
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Datum: 22.09.2017 - 06:45 Uhr
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