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Hauptzollamt Frankfurt am Main gegen Schwarzarbeit im

Transport- und Logistikgewerbe

ID: 1734030

(ots) - Am 11. und 12. September überprüfte die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main im
Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung 312 Unternehmen im
Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe im Raum Frankfurt. Im
Fokus standen die Fahrer von Lastkraftwagen und Kleintransportern mit
dem Ziel, unangemessene Arbeitsbe-dingungen und
Scheinselbstständigkeit aufzudecken. Neben den Befragungen der
Arbeit-nehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen wurde in 46 Fällen
eine weitere Prüfung der Geschäftsunterlagen vorgenommen. Die
bisherigen Erkenntnisse ergaben drei Verstöße gegen das
Mindestlohngesetz. Darüber hinaus wurden 43 Verstöße gegen
ausländerrechtli-che Vorschriften sowie sozialversicherungsrechtliche
Meldepflichten festgestellt. Es schließen sich weitere
Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit an.

Zusatzinformation Die im Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe beschäftigten Arbeitnehmer unterliegen den
Mindestlohnregelungen nach dem MiLoG. Der Mindestlohn beträgt aktuell
8,84 Euro. Dies kann auch für ausländische Fahrer gelten, die von
Arbeitgebern mit Sitz im Ausland für Transporte nach Deutschland
entsandt werden, sofern sich z.B. Entladungsarbeiten im Inland
anschließen. Zudem besteht in diesem Gewerbe die Pflicht zur
Mitführung und Vorlage von Ausweisdokumenten nach § 2a (1) Nr. 4
SchwarzArbG.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem audit "berufund-familie". Wir bieten Ausbildungsplätze an.
Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 22.09.2017 - 09:00 Uhr
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