Polizei klärt über Diebstahl von Fahrradträgern auf
(ots) -
Das Polizeirevier Heringsdorf auf der Insel Usedom startet eine
Flyeraktion zur Aufklärung von potentiellen Opfern hinsichtlich des
vermehrten Diebstahls von Fahrradträgern. Dazu gibt es allen Grund,
denn in den letzten Wochen mussten zumeist Urlauber den Diebstahl
ihrer Fahrradträger feststellen. An die 40 Stück, insbesondere der
Marke "Thule", sind es bislang. Ein Schaden von fast 20.000 Euro ist
entstanden. Die ganze Insel, ob Zinnowitz, Bansin, Ückeritz, Ahlbeck
oder Heringsdorf, ist betroffen. Die Polizei ist den Tätern, die
offensichtlich einen bislang unbekannten "Kundenstamm" bedienen, noch
nicht auf die Spur gekommen. Zudem hat es diese Serie in all den
Vorjahren noch nie gegeben. Daher wollen die Polizistinnen und
Polizisten des Polizeireviers Heringsdorf während ihrer
Streifenfahrten gezielt Fahrer von Fahrzeugen mit Fahrradträgern
ansprechen oder aber Infozettel an den Windschutzscheiben
hinterlassen. Vielleicht gehen so noch mehr Nutzer von Fahrradträger
dazu über, nicht nur ihre Fahrräder sondern auch die Träger abzubauen
und andernorts sicher aufzubewahren.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Anklam
Pressestelle
Axel Falkenberg
Telefon: 03971 / 251 -3040 / -3041
E-Mail: pressestelle.piank(at)polizei-nb.de
http://www.polizei.mvnet.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Anklam, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.09.2017 - 11:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1734283
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-ANK
Stadt:
Insel Usedom
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Polizei klärt über Diebstahl von Fahrradträgern auf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Anklam (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).