Trickdiebe am Auto! - Polizei nimmt 22-jährigen Tatverdächtigen fest - Haftbefehl lag bereits vor
(ots) - Trickdiebe am Auto! - Polizei nimmt 22-jährigen
Tatverdächtigen fest - Haftbefehl lag bereits vor
Sonntag, 24. September 2017, 20.55 Uhr
Nach einem vollendeten Trickdiebstahl in Stadtmitte konnten
Polizeibeamte gestern Abend einen 22-jährigen Tatverdächtigen im
Rahmen der Fahndungsmaßnahmen festnehmen. Von zwei Mittätern fehlt
bislang jede Spur. Gegen den 22-Jährigen lag außerdem ein
Untersuchungs-Haftbefehl der Staatsanwaltschaft in Köln wegen
Diebstahls vor.
Zur Tatzeit war der Geschädigte aus Dortmund mit seinem Pkw auf
der Immermannstraße unterwegs, als er vor einem Hotel von dem Trio
angesprochen und nach dem Weg gefragt wurde. Während der Ablenkung an
der Fahrerseite griff der später Festgenommene von der Beifahrertür
aus zu und entwendete die Geldbörse vom Beifahrersitz. Der
Geschädigte lieferte eine gute Personenbeschreibung der Täter ab.
Während zwei Täter untertauchten, wurde der 22-jährige Haupttäter im
Bereich des Hauptbahnhofs gestellt. Er hatte 250 Euro dabei, die aus
dem Diebstahl stammen dürften. Die Geldbörse selbst blieb
verschwunden.
Rückfragen bitte (ausschließlich Journalisten) an:
Polizei Düsseldorf
Pressestelle
Telefon: 0211-870 2005
Fax: 0211-870 2008
http://www.duesseldorf.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Düsseldorf, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.09.2017 - 12:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1735833
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-D
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Trickdiebe am Auto! - Polizei nimmt 22-jährigen Tatverdächtigen fest - Haftbefehl lag bereits vor"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei D (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).