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Mehrere Verkehrsverstöße am Wochenende festgestellt

ID: 1736055

(ots) - Am vergangen Wochenende wurden gleich mehrere
Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln
in Rostock festgestellt, einer davon zusätzlich ohne gültige
Fahrerlaubnis.

Den Auftakt bildete Freitagnacht gegen 23:00 Uhr die 54-jährige
Fahrerin eines Audi im Bereich des Stadthafens. Bei der
Verkehrskontrolle lallte die Rostockerin sehr und die Beamten nahmen
starken Alkoholgeruch bei ihr wahr. Auch hatte die Dame große
Probleme, ihr Fahrzeug für die Kontrolle zu verlassen. Ein freiwillig
durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei ihr einen Wert von 0,75
Promille.

Am Samstagmorgen gegen 00:24 Uhr wurde dann in der Südstadt ein
20-Jähriger auf dem Weg zur Disko mit 0,92 Promille aus dem Verkehr
gezogen. Nur kurze Zeit später musste im Stadtteil Peez der Fahrer
eines Mercedes-Benz ebenfalls seine Fahrt vorzeitig beenden. Der
23-Jährige fuhr nicht nur unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln,
ihm wurde auch bereits die Fahrerlaubnis entzogen. Auch zwei weitere
junge Männer wurden im Verlauf des Morgens in Rostock bei Kontrollen
unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss gestoppt.

In der Toitenwinkler Alle verlor am Sonntagmorgen ein Fordfahrer
die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen zwei Bäume. Bei
dem 29-Jährigen wurde anschließend ein Atemalkoholwert von 1,48
Promille festgestellt. Wenig später wurde in der
Kröpeliner-Tor-Vorstadt der 30-jährige Fahrer eines Seat gestoppt.
Bei dem Mann wurde nicht nur ein Atemalkoholwert von 0,89 Promille
gemessen, ein Drogenvortest schlug zudem positiv auf Kokain und
Marihuana an.

Gegen 10:00 Uhr erschien dann ein 56-Jähriger mit seinem Motorrad
auf dem Polizeihauptrevier in Rostock. Noch während er sein Anliegen
vortrug, nahmen die Beamten starken Alkoholgeruch bei dem Mann wahr.
Der Grund war schnell gefunden: der Rostocker hatte einen




Atemalkoholwert von 1,48 Promille .

Die Rostocker Polizei appelliert an alle Fahrzeugführer, sich
nicht unter Einfluss von Alkohol hinters Lenkrad zu setzen. Schon der
Genuss geringer Mengen Alkohol kann die Fahrtauglichkeit
einschränken.




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Datum: 25.09.2017 - 13:51 Uhr
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