ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Kabinett stimmt Gesetzentwurf zurÄnderung des FAG M-V zu

ID: 1736979

(ots) - Nachdem der Landkreistag sowie der Städte- und
Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, der Landesrechnungshof
Mecklenburg-Vorpommern und der Verband norddeutscher
Wohnungsunternehmen im August dieses Jahres die Gelegenheit hatten,
eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben, hat das Kabinett in
seiner heutigen Sitzung nunmehr der Übersendung des Gesetzesentwurfes
zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes an die Präsidentin des
Landtages Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt.

"Die Landesregierung hat damit auf dem Weg der Novellierung des
kommunalen Finanzausgleichs einen Meilenstein in kooperativer und
transparenter Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Städten und
Landkreisen erreicht", sagte Innenminister Lorenz Caffier. "Mit den
vereinbarten Änderungen wird die Ausgleichsfunktion des
Finanzausgleichssystems in unserem Land gestärkt. Unser Ziel ist es,
dass die Reform nach der Anhörung und der Beratung im Parlament vom
1. Januar 2018 an wirksam wird."

Der erste Schritt", so Finanzminister Mathias Brodkorb, "ist
gemacht. Mir war wichtig, dass die Kommunen nicht nur mehr Geld
erhalten, sondern dass es zum einen gerechter verteilt wird und dass
wir zum anderen das Problem der Entschuldung angehen. Diesen Weg
werden wir auch mit dem nächsten Reformschritt im Jahr 2020
konsequent weiterverfolgen."

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtages wird die
kommunale Familie insgesamt (amtsangehörige Gemeinden, große
kreisangehörige Städte, kreisfreie Städte und Landkreise) durch die
Änderungen des Gesetzes über 100 Mio. Euro mehr als nach bisheriger
Rechtslage zur Verfügung haben.

Mit der Änderung des FAG M-V soll mehr Geld bei jenen ankommen,
die es am meisten brauchen. Auch soll es mehr Solidarität auf
kommunaler Ebene geben: Steuerschwache Kommunen werden mehr




finanzielle Unterstützung vom Land erhalten und steuerstarke Kommunen
werden sich nach dem Solidaritätsprinzip mehr als bisher an der
Unterstützung für steuerschwache Kommunen beteiligen. Auch
kinderreiche Gemeinden werden mehr Geld erhalten, denn diese haben
auch höhere Kosten zu tragen. Für diese gerechtere Finanzausstattung
bringen sich sowohl das Land als auch die steuerstarken Kommunen ein.
So wird das gemeinsame Ziel von Landesregierung und Kommunalen
Landesverbänden, die steuerschwachen Gemeinden im Finanzausgleich
stärker zu berücksichtigen, erreicht. Ohne diese angestrebten
Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes zum 1. Januar 2018 gäbe es
eine Vielzahl von Kommunen, die geringere Zuweisungen im Vergleich zu
den bisherigen Planungen erhalten würden. Durch die zusätzlichen
Mittel des Landes verbessern sich die Rahmenbedingungen damit
deutlich.

Der Gesetzentwurf enthält folgende wesentliche Punkte:

Erstens: Die Beteiligungsquote der Kommunen an den Gesamteinnahmen
von Land und Kommunen steigt von derzeit 33,99 % auf 34,496 % ab dem
Jahr 2018, der Landesanteil verringert sich entsprechend. Dadurch
erfolgt eine Aufstockung der Finanzausgleichsmasse um 34,15 Mio.
Euro.

Zweitens: Für die seit dem 1. Januar 2014 zu berücksichtigenden
Kostensteigerungen bei der Zuweisung für die Wahrnehmung der Aufgaben
des übertragenen Wirkungskreises und der unteren staatlichen
Verwaltungsbehörden leistet das Land finanzielle Ausgleichsleistungen
in Höhe von 9,7 Mio. Euro, die der Schlüsselmasse zu Gute kommen.
Zukünftig werden Kostensteigerungen für diese Aufgaben nicht mehr zu
Lasten der Schlüsselmasse finanziert.

Drittens: Die Bundesmittel aus dem
Fünf-Milliarden-Euro-Entlastungspaket werden den Kommunen in unserem
Land vollständig zur Verfügung gestellt. Davon fließen in den Jahren
2018 und 2019 insgesamt 70,23 Mio. Euro in einen Kommunalen
Entschuldungsfonds zum Abbau kommunaler Schulden.

Viertens: Der Familienleistungsausgleich soll nicht mehr wie
bisher nach den Anteilen der Gemeinde an der Einkommenssteuer
verteilt werden, sondern nach dem Anteil der Kinder in den Gemeinden.
Damit ist jedes Kind im Land auch finanztechnisch gesehen gleich viel
wert. Unabhängig von der Steuerkraft erhält jede Gemeinde rund 309
Euro pro Kind.

Fünftens: Steuerschwache Kommunen werden finanziell gestärkt. Die
Ausgleichsquote für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen wird in
zwei Schritten von 60 auf 70 Prozent erhöht.

Sechstens: Durch die gesetzliche Festsetzung von
Nivellierungshebesätzen sowohl für die kreisfreien und großen
kreisangehörigen Städte als auch für die kreisangehörigen Gemeinden
soll die Hebesatzspirale zukünftig durchbrochen werden.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

Original-Content von: Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   (UL) Ulm - Fußgänger angefahren / Schwer verletzt wurde ein Mann bei einem Unfall am Montag in Ulm.  Pressemitteilung Polizeipräsidium Heilbronn vom 26.09.2017, mit Berichten aus dem Main-Tauber-Kreis
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.09.2017 - 14:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1736979
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: IM-MV
Stadt:

Schwerin



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kabinett stimmt Gesetzentwurf zurÄnderung des FAG M-V zu"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Ministerium f (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Ministerium f