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Jugendlicher Kradfahrer flüchtet nach Verkehrsunfall zu Fuß durch den Thunebach

ID: 1739827

(ots) - (vh) Nach einem Auffahrunfall am
Samstagnachmittag auf der Bielefelder Straße in Sennelager flüchtete
ein 16-jähriger Kradfahrer zu Fuß durch den Thunebach. Polizeibeamte,
die Zeugen des Auffahrunfalles waren, nahmen die Verfolgung des
jungen Mannes auf und konnten ihn letztlich unter Hinzuziehung von
Unterstützungskräften nach erneuter Verfolgung durch den Thunebach
stellen, nachdem der Flüchtige sich zwischenzeitlich in einem
Waldstück versteckt gehalten hatte.

Gegen 17:00 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung der Kradfahrer
auf der Bielefelder Straße auf, weil er mehrfach den Motor seiner
125er Enduro aufheulen ließ. Die Beamten entschlossen sich, den
Kradfahrer im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle anzuhalten.
Als sich der Streifenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht hinter dem
Krad befand, musste ein vor dem Krad fahrender Pkw-Führer
verkehrsbedingt abbremsen. Der 16-Jährige fuhr trotz Vollbremsung auf
den bremsenden Pkw auf und würgte seine Maschine hierbei ab. An dem
Pkw entstand leichter Sachschaden. Als die Polizeibeamten den
Streifenwagen verließen, ließ der Jugendliche seine Enduro zur Seite
fallen, nachdem er mehrfach versucht hatte, diese wieder zu starten.
Anschließend flüchtete er zu Fuß durch den Thunebach in ein
angrenzendes Waldstück. Die Polizeibeamten nahmen die Verfolgung auf
und mussten hierbei ebenfalls durch den etwa 1 m tiefen Bach laufen.
Hier verloren sie ihn kurzfristig aus den Augen und forderten
Verstärkungskräfte an. Eine weitere Streifenwagenbesatzung bemerkte
den Flüchtigen kurz darauf in der Nähe der Unfallstelle, wo er sich
einem Gestrüpp versteckt hielt. Als sich die Polizeibeamten ihm
näherten, flüchtete der Jugendliche erneut und wählte abermals den
Thunebach als Fluchtweg. Auch die hinzugezogene
Streifenwagenbesatzung nahm zu Fuß die Verfolgung durch den Bach auf




und konnte ihn letztlich am Bachufer stellen. Es stellte sich heraus,
dass der Jugendliche nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für
das führerscheinpflichtige Krad ist. Außerdem war das Krad nicht
zugelassen. Der Jugendliche hatte ein abgelaufenes
Versicherungskennzeichen an dem Krad angebracht, um eine
ordnungsgemäße Zulassung vorzutäuschen. Erst im August war der
Wiederholungstäter mit einem frisierten Mofa-Roller im öffentlichen
Verkehrsraum aufgefallen. Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und des Unerlaubten Entfernens von
der Unfallstelle wurde eingeleitet.




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Datum: 01.10.2017 - 09:00 Uhr
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