Uetersen - Unfallflucht und Trunkenheit 2
(ots) - Bereits am Samstag ist es in Uetersen zu
einer weiteren Unfallflucht mit Trunkenheit gekommen.
Ein 34-jähriger Mann befuhr in den frühen Morgenstunden, um 01:40
Uhr, die Straße Großer Wulfhagen in Richtung Elmshorn. Dabei kam er
mit seinem Auto nach links von der Fahrbahn ab und stieß frontal mit
einem geprakten Auto zusammen. Der Unfallverursacher kümmerte sich
allerdings nicht um den Unfall und setzte seine Fahrt unbeirrt fort.
In Höhe der Polizeidienststelle verhinderten Zeugen schließlich die
Weiterfahrt. Wie sich herausstellte, war der Fahrer mit 2,94 Promille
erheblich alkoholisiert.
Als wenn dies nicht schon genug wäre, kam bei der Unfallaufnahme
heraus, dass der Fahrer nur wenige Minuten zuvor bereits beim
Ausparken im Sandweg einen anderen PKW beschädigt hatte. Auch hier
entfernte er sich unerlaubt vom Unfallort.
Die Tatsache, dass er nach Angaben von Zeugen zuvor aus einer
dortigen Lokalität kam, könnte schon mal ein Hinweis für die
Alkoholisierung sein.
Dem Unfallverursacher wurde eine Blutprobe entnommen. Ihn erwarten
jetzt entsprechende Strafverfahren.
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Lars Brockmann
Telefon: 04551-884-2024
Handy: 0160-93953921
E-Mail: Lars.Brockmann(at)polizei.landsh.de
Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.10.2017 - 13:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1740745
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-SE
Stadt:
Bad Segeberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Uetersen - Unfallflucht und Trunkenheit 2"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Bad Segeberg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).