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Butterflymesser beschlagnahmt und zwei Haftbefehle durch die Bundespolizei vollstreckt

ID: 1740949

(ots) - Die Bundespolizei entdeckte am Wochenende ein
Butterflymesser im Gepäck eines Fluggastes und vollstreckte gleich
zwei Haftbefehle am Flughafen Hamburg.

Bevor das Reisegepäck der Fluggäste an Bord eines Flugzeuges
verladen wird, kontrolliert die Bundespolizei jedes einzelne Stück.
Für einen 18-jährigen Deutschen hatte das am späten Sonntagabend
Konsequenzen. Bei dem jungen Mann stellten die Beamten ein
Butterflymesser im Reisegepäck fest. Da es sich bei einem
Butterflymesser um eine verbotene Waffe handelt, beschlagnahmten die
Beamten dieses. Zudem erstatteten die Bundespolizisten eine
Strafanzeige gegen den 18-Jährigen wegen Verstoßes gegen das
Waffengesetz. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der
Mann seinen Weg fortsetzen.

Am frühen Sonntagmorgen machte sich eine 46-jährige deutsche
Staatsangehörige auf den Weg in die Türkei. Vor der Ausreise nach
Antalya passierte die Frau die Ausreisekontrolle am Flughafen
Hamburg. Bundespolizisten kontrollierten den vorgelegten Reisepass
und stellten eine Fahndung der Staatsanwaltschaft Berlin fest. Die
46-Jährige war wegen Betruges vom Amtsgericht Berlin im Frühjahr 2016
zu einer Geldstrafe von 600,00 Euro verurteilt worden. Bisher hatte
die Frau den Betrag und weitere 103,25 Euro Verfahrenskosten nicht
beglichen. Nach Zahlung der Geldstrafe und Abschluss aller
polizeilichen Maßnahmen bei der Bundespolizei am Flughafen Hamburg,
durfte die 46-Jährige Ihre Reise antreten.

Bereits am späten Freitagabend kontrollierten Bundespolizisten
einen 40-jährigen tunesischen Staatsangehörigen. Dieser legte den
Beamten seinen Reisepass vor. Als die Bundespolizisten die Daten mit
dem polizeilichen Fahndungssystem abglichen, stellten sie eine
Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Hagen fest. Der Mann
war Ende 2015 vom Amtsgericht Lüdenscheid wegen Urkundenfälschung in




Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen
zu einer Geldstrafe von 1675,00 Euro verurteilt worden. Den Betrag
hatte der Mann bisher nicht bezahlt. Dies holte er am Flughafen
Hamburg vor seiner Ausreise nach. Die Beamten ließen den Mann nach
der Zahlung des offenen Geldbetrages weitereisen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 02.10.2017 - 15:27 Uhr
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