Pressebericht der PI Weimar vom 03.10.2017
(ots) - Sachbeschädigung
Am Montag den 02.10.2017 um 10:30 Uhr wollte ein 32-jähriger
Weimarer in der Postbankfiliale auf dem Goetheplatz in Weimar Geld
holen. Am Schalter wurde ihm jedoch mitgeteilt, dass er kein Geld
mehr habe und somit auch keines bekommt. Der Mann war in der Folge so
ungehalten, dass er lautstark herum schrie und einen
Aufsteller zertrat. Die hinzugerufenen Polizeibeamten erteilten
dem Mann einen Platzverweis. Weiterhin wurde eine Anzeige wegen
Sachbeschädigung gefertigt.
Fahren unter Drogeneinfluss
Bei einer Verkehrskontrolle in der Friedrich-Ebert-Straße in
Weimar wurde ein 18-jähriger Pkw-Fahrer aus Ilmtal-Weinstraße am
Montagabend um 21:00 Uhr kontrolliert. Der junge Mann verhielt sich
äußerlich auffällig, sodass ein Drogenvortest durchgeführt
wurde. Dieser verlief positiv. Weiterhin wurde bei der
folgenden Durchsuchung des Mannes eine geringe Menge Betäubungsmittel
aufgefunden. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und eine
Blutentnahme im Klinikum Weimar durchgeführt. Der 18-jährige muss
sich nun wegen Drogenbesitzes und Fahren unter dem Einfluss von
Drogen verantworten. Voigt, POK
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Jena
Polizeiinspektion Weimar
Telefon: 03643 8820
E-Mail: dgl.pi.weimar(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
Original-Content von: Landespolizeiinspektion Jena, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.10.2017 - 08:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1741115
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: LPI-J
Stadt:
Jena
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pressebericht der PI Weimar vom 03.10.2017"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Landespolizeiinspektion Jena (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).