Verhalten von Radfahrern an Fußgängerüberwegen/Unfall mit Schüler
(ots) - Der sogenannte "Zebrastreifen" oder
korrekterweise der Fußgängerüberweg gewährt Fußgängern das Recht,
trotz Fahrzeugverkehr die Straße zu überqueren. Fahrzeugführer haben
dann bei entsprechenden Verkehrszeichen zu halten. Das Recht der
Fußgänger gilt jedoch nicht für Radfahrer. Damit Radler von diesem
Recht ebenfalls Gebrauch machen können, müssen sie von ihrem Rad
absteigen. Nur wenn die Fahrbahn frei ist, darf ein Radfahrer den
Fußgängerüberweg überfahren. Auf diese Regelung möchte die Polizei
anlässlich eines Unfalls in Grevesmühlen erneut hinweisen. Am
Mittwochmorgen kam es in der Rehnaer Straße in Grevesmühlen zu einer
Kollision zwischen Pkw und Fahrrad, als ein Schüler plötzlich den
Fußgängerüberweg im Bereich der Theodor-Storm-Straße befuhr. Eine
Pkw-Fahrerin konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und es kam zum
Zusammenstoß. Der 14-jährige Radler stürzte und verletzte sich
leicht. Seine Verletzungen wurden im Krankenhaus behandelt. Die
Polizei bittet Fahrzeugführer auch weiterhin besonders achtsam auf
Schulwegen zu sein. Der Schulbeginn liegt bereits einen Monat zurück.
Insbesondere jüngere Verkehrsteilnehmer verfügen leider noch nicht
über umfassende Fähigkeiten und Kenntnisse im Zusammenhang mit den
Straßenverkehrsregeln. Die Aufmerksamkeit sollte daher im Bereich von
Schulen und Kindergärten über das gesamt (Schul-)Jahr in hohem Maße
geschärft sein.
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Datum: 05.10.2017 - 10:10 Uhr
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Grevesmühlen
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