Computerbetrug - 2 Jahre Haft - Bundespolizei nimmt polizeibekannten Mann fest
(ots) - Heute Morgen (08. Oktober)
überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 27-jährigen Mann
aus Oberhausen im Dortmunder Hauptbahnhof. Dabei stellte sich heraus,
dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag.
Gegen 07:00 Uhr überprüfte eine Streife der Bundespolizei den Mann
im Dortmunder Hauptbahnhof. Dabei stellte sich heraus, dass die
Beamten einen verurteilten Straftäter vor sich hatten. Wegen
Computerbetrugs in 13 Fällen hatte ihn das Bochumer Amtsgericht im
Januar 2015 zu einer Haftstrafe von 2 Jahren ohne Bewährung
verurteilt. Seinem Haftantritt konnte er sich bis heute
offensichtlich erfolgreich entziehen.
Noch im Hauptbahnhof klickten die Handschellen. Späte wurde der in
mehr als 40 Fällen bereits polizeilich in Erscheinung getretene
Oberhausener in die Dortmunder JVA eingeliefert. Dort wird er wohl
die nächsten zwei Weihnachtsfeste verbringen müssen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Volker Stall
Telefon: 0231 562247-132
Mobil: +49 (0)173 7150710
E-Mail: presse.do(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.10.2017 - 13:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1744331
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL NRW
Stadt:
Dortmund - Oberhausen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Computerbetrug - 2 Jahre Haft - Bundespolizei nimmt polizeibekannten Mann fest"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).