Bellheim: Auch für einen Roller wird eine Fahrerlaubnis benötigt
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(ots) - In einer Verkehrskontrolle am Montagabend gab ein
42-jähriger Rollerfahrer gegenüber den Polizeibeamten an, nicht im
Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Er war bisher der Meinung, dass
er seinen 50km/h fahrenden Roller erlaubnisfrei führen dürfte. Doch
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Den Fahrer erwartet nun ein
Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Germersheim
Telefon: 07274-958-110
www.polizei.rlp.de/pd.landau
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Datum: 10.10.2017 - 15:16 Uhr
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