171011-3. Zwei mutmaßliche Fahrraddiebe vorläufig festgenommen
(ots) - Tatzeit: 10.10.2017, 14:05 Uhr Tatort:
Hamburg-Wellingsbüttel, Schwarzdornweg
Beamte des Polizeikommissariats 35 haben gestern zwei Deutsche
(33,45) vorläufig festgenommen, die im Verdacht stehen, am Bahnhof
Hoheneichen ein Fahrrad gestohlen zu haben. Das LKA 152 führt die
weiteren Ermittlungen.
Ein Zeuge wurde im Eckerkamp auf zwei Männer aufmerksam, die ein
Fahrrad trugen, das mit einem Schloß gesichert war. Da der Zeuge
einen Fahrraddiebstahl vermutete, sprach er die beiden Männer an.
Diese entfernten sich jedoch weiter und der Zeuge alarmierte die
Polizei.
Im Zitterpappelweg konnten die beiden mutmaßlichen Fahrraddiebe
von Beamten des PK 35 vorläufig festgenommen werden. Beide waren
alkoholisiert. Ein Fahrrad führten die beiden Männer zu diesem
Zeitpunkt nicht mehr bei sich. Das offenbar zuvor am Bahnhof
entwendete Fahrrad wurde auf einer Baustelle im Eckerkamp aufgefunden
und sichergestellt.
Beamte des LKA 152 übernahmen die weitere Sachbearbeitung. Den
beiden Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen und sie wurden
erkennungsdienstlich behandelt. Die mutmaßlichen Fahrraddiebe wurden
nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen, da keine
Haftgründe vorlagen.
Uh.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Heike Uhde
Telefon: 040-4286 56212
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de
Original-Content von: Polizei Hamburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.10.2017 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1746361
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 171011-3. Zwei mutmaßliche Fahrraddiebe vorläufig festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).