Betrug am Telefon nicht geglückt
(ots) - Den richtigen Riecher hatte am Donnerstag eine
79-jährige Dürenerin.
Gegen 15:20 Uhr erhielt sie einen Telefonanruf. Eine weibliche
Stimme forderte die ältere Dame auf, zu raten, wer denn am Telefon
sei. Die Seniorin nannte den Namen einer Freundin, was die Anruferin
zum Anlass nahm, sich fortan als diese auszugeben. Sie gab nun die
Geschichte zum Besten, bei einem Notar zu sitzen und 37000 Euro für
die Anzahlung einer Eigentumswohnung zu benötigen. In der ersten
Hilfsbereitschaft sagte die Angerufene zu, das Geld bei der Bank
abholen zu wollen. Nach Angaben der Betrügerin solle auch bereits ein
Taxi vor ihrer Haustür stehen. Zudem wisse die Polizei Bescheid und
würde für sicheres Geleit sorgen. Die vermeintliche Bekannte tätigte
noch weitere Anrufe bei der Frau. Bei der Seniorin wuchsen
unterdessen die Zweifel, sodass sie beim dritten Telefonat erklärte,
kein Geld zu holen und das Gespräch beendete.
Damit reagierte die Frau auf die einzig richtige Art und Weise.
Das Beispiel zeigt, dass Betrügereien am Telefon weiterhin versucht
werden. Bleiben Sie wachsam! Seien Sie misstrauisch, wenn Fremde oder
vermeintliche Bekannte oder Verwandte Geld oder andere Wertsachen von
Ihnen haben wollen. Ziehen Sie im Zweifel eine Vertrauensperson hinzu
oder wenden Sie sich direkt an die Polizei.
Rückfragen bitte an:
Polizei Düren
Pressestelle
Telefon: 02421 949-1100
Fax: 02421 949-1199
Original-Content von: Polizei Düren, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.10.2017 - 13:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1748207
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DN
Stadt:
Düren
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Betrug am Telefon nicht geglückt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei D (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).