Betrunkene Autofahrerin leistet Widerstand
(ots) - In der Nacht zu Sonntag leistete eine
44jährige Autofahrerin Widerstand, als ihr nach einer Fahrt mit über
einem Promille eine Blutprobe entnommen werden sollte. Zuvor hatte
sie den Polizisten einigen Beleidigungen zukommen lassen.
Der Pkw war den Beamten während der Streifenfahrt um 03:30 Uhr
aufgrund der unsicheren Fahrweise aufgefallen. Die 44-Jährige fuhr
auffallend langsam sowie in Schlangenlinien und beim Abbiegen über
Bordstein und Gehweg.
Schon bei der Ansprache fielen den Polizisten das Schwanken und
der Alkoholgeruch auf. Ein Vortest ergab einen Wert von mehr als
einem Promille. Die Fahrerin sowie ihr 50jähriger Beifahrer
verhielten sich fortan unkooperativ und beleidigten die Beamten
mehrfach. Die Fahrerin trat und schlug letztendlich in Richtung der
Polizisten, als sie diese zwecks einer Blutprobe begleiten sollte.
Die Beamten setzten die Maßnahme aber durch, untersagten ihr das
weitere Führen von Kraftfahrzeugen und stellten den Schlüssel
zunächst zur Gefahrenabwehr sicher. Ein Strafverfahren wegen
Widerstands, der Trunkenheitsfahrt und Beleidigung wurde gegen die
Fahrerin eingeleitet. Weiterhin erwartet den Beifahrer eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige, da er sich geweigert hatte, seine
Personalien anzugeben. (cw)
Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizei Mönchengladbach
Pressestelle
Telefon: (21 61) 292020
E-Mail: pressestelle.moenchengladbach(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Mönchengladbach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.10.2017 - 13:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1749806
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MG
Stadt:
Mönchengladbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Betrunkene Autofahrerin leistet Widerstand"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei M (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).