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Pressemeldungen für die Landkreise Cloppenburg und Vechta

ID: 1749818

(ots) - Cloppenburg/Vechta -
TISPOL-Kontrolle-Schwerlast in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta
im Zeitraum von Montag, 09. Oktober 2017, bis Sonntag, 15. Oktober
2017

TISPOL - Strategie

(https://www.lasiportal.de/verkehrssicherheit/polizei-setzt-eu-wei
t-auf-mehr-verkehrssicherheit/)

"Straßen ohne Verkehrstote und Schwerverletzte." Dieser Ansatz
begründet eine gemeinsame Verantwortung der Verkehrsteilnehmer, der
Behörden und aller sonstigen Akteure auf dem Gebiet der
Verkehrssicherheit. Das gilt auch - und vielleicht sogar in
besonderer Weise - für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr,
bei dem Verkehrsunfälle oft dramatische Folgen nach sich ziehen und
das subjektive Sicherheitsempfinden nachhaltig beeinträchtigen. Das
Hauptanliegen von TISPOL besteht darin, Europas Straßen für jeden
Verkehrsteilnehmer sicherer und ungefährlicher zu machen. Ein
konkretes Ziel lautet: Bis zum Jahr 2020 die Zahl der auf Europas
Straßen getöteten Personen um 50 Prozent zu reduzieren.

Neben den 3 sogenannten Killern: -
Geschwindigkeitsüberschreitungen, -Einfluss unter Alkohol und Drogen
-und Nichtanlegen des Sicherheitsgurts (einschl. Helme u.
Kindersitze)

wird vermehrt festgestellt: -Fahrer von Lastwagen und Bussen
verstoßen gegen die Lenkzeitvorschriften, -die Übermüdung von
Fahrern -und die Ablenkungen beim Fahren, insbesondere durch Nutzung
von Technik, nehmen weiter zu (Mobiltelefon).

Dem will TISPOL durch ein gemeinsames Konzept auf europäischer
Ebene entgegenwirken. Mit Kontrollen, grenzüberschreitendem Austausch
von Polizeibeamten, dem Austausch von Methoden der
Verkehrssicherheitsarbeit sowie Lösungen auf dem Feld der
Verkehrssicherheitstechnik wollen die EU-Länderbehörden dem
unfallträchtigen Verhalten begegnen. Alle EU-Mitgliedstaaten sowie




Norwegen und die Schweiz haben sich diesem Verkehrssicherheitskonzept
angeschlossen.

Insgesamt wurden in der Polizeiinspektion (PI) Cloppenburg/Vechta
47 Fahrzeuge angehalten, wobei 41 beanstandet wurden. Dies entspricht
einer Quote von 87 Prozent. Für 12 Fahrzeuge wurde die Weiterfahrt
untersagt. Sechs Strafverfahren (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren
auf fremder Fahrerkarte) wurden eingeleitet, wobei hier auch ein
PKW-Fahrer in den Fokus der Kontrollbeamten geriet, der mit 1,64
Promille in Vechta auffiel (es wurde bereits berichtet). 17 Anzeigen
wurden im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, 9
Überladungen sowie 5 Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot.

Interessante "Fälle" aus dem Landkreis Cloppenburg, die sich im
Laufe der Kontrollwoche ereigneten:

1.Ein Fahrzeugführer aus Rumänien (29 Jahre) befuhr mit seinem
rumänischen Sattelzug die B 213 in Richtung Löningen. Der
Fahrzeugführer fiel durch Überholen im Überholverbot (Lastrup) und zu
schnellen Fahren auf. Zudem war der Sicherheitsgurt hinter dem Rücken
des Fahrzeugführers im Gurtschloss eingesteckt (Vorsatz). Es wurde
eine Sicherheitsleistung in Höhe von 155 Euro angeordnet.

2.Fahrzeugführer (56 Jahre) aus Levinghausen
(landwirtschaftliches Gespann mit Kartoffeln) befuhr die B 213 aus
Richtung Löningen kommend in Richtung Cloppenburg. Das Gespann war
überladen (44.000 kg brutto). Zudem war der Bolzen vom Zugmaul des
Traktors soweit abgenutzt, dass dieser nicht mehr den Vorschriften
entsprach. Dies wurde mit einer sogenannten Prüflehre festgestellt.
Die Weiterfahrt wurde bis zur Werkstatt genehmigt. Hier wurde ein
neues Zugmaul eingebaut. Der Einbau kostete 750 Euro. Hinzu kommen
noch die Bußgelder. Zudem war die Sicherheitsprüfung (SP) beim
Traktor seit einem Monat abgelaufen.

3.Fahrzeugführer aus Rumänien (55 Jahre) befuhr mit seinem
rumänischen Sattelzug die B 72 von Cloppenburg in Richtung Emstek.
Der Sattelzug war zu hoch (4,13 Meter) und eine Ausnahmegenehmigung
lag nicht vor. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Chef kam mit
einer anderen Sattelzugmaschine aus Rumänien und die Auflieger wurden
getauscht, sodass die Höhe wieder passte. Zudem wurde festgestellt,
dass der Fahrzeugführer seine regelmäßige Wochenruhezeit im
Führerhaus des Lkw verbrachte und nicht in einem Hotel o.ä.. Eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 650 Euro konnte vom Fahrer hinterlegt
werden. Den Chef erwartet aber wegen der Übernachtung im Führerhaus
ebenfalls ein Bußgeld, allerdings in Höhe von 1000 Euro.

4.Fahrzeugführer (27 Jahre) aus Cloppenburg mit 18 Tonnen Lkw aus
Bergheim (Rhein-Erft-Kreis) fuhr von Cloppenburg in Richtung Emstek.
Kontrolle auf dem Parkplatz Soestetal. Der Fahrer hatte während der
Fahrt die Fahrerkarte in das Kontrollgerät eingelegt, als er die
Beamten am Straßenrand erkannte und eine Kontrolle seines Lkw
daraufhin erwartete. Die eingesetzten Beamten erkannten die
Trickserei allerdings sofort. Der Fahrer und der Chef haben ein
empfindliches Bußgeld durch das Gewerbeaufsichtsamt zu erwarten, da
im weiteren Verlauf der Kontrolle festgestellt wurde, dass der
Fahrzeugführer mehrmals die Fahrerkarte nicht gesteckt hatte, um
falsche Lenk- und Ruhezeiten vorzutäuschen.

5.Fahrzeugführer (22 Jahre) aus Lüsche war mit einem
landwirtschaftlichen Gespann aus Vechta von Lüsche nach Löningen mit
Kartoffeln unterwegs. Überladung um mehr als 12,5% (45.000kg). Die
Weiterfahrt wurde untersagt.

6.Fahrzeugführer ( 39 Jahre) aus Bulgarien mit seinem Sattelzug
aus Bulgarien von Lastrup nach Löningen. In Höhe der Ortsumgehung
Lastrup überholte der Betroffene insgesamt zwei Mal widerrechtlich
mit seinem Sattelzug andere Verkehrsteilnehmer und überschritt dabei
die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 23 km/h (netto).
Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 145 Euro wurde angeordnet.

7.Ein Fahrzeugführer aus Rumänien (41 Jahre) befuhr mit seinem
Sattelzug Volvo die B213 von Cloppenburg in Richtung Löningen.
Kontrolle in Löningen Europaring. Bei der Kontrolle wurden mehrere
erhebliche technische Mängel festgestellt, die in der Summe zu einer
Verkehrsunsicherheit und somit zu einer Stilllegung der
Sattelzugmaschine führten. Die Ad-Blue Anlage war zudem seit dem 26.
September 2017 nicht mehr funktionstüchtig und total beschädigt. Die
Bereifung war bei zwei Rädern der Antriebsachse mangelhaft. Die
Lauffläche drohte sich abzulösen, zudem war in der Flanke des einen
Reifens ein so tiefer Schnitt, dass das Eisengeflecht zu erkennen
war. Weiterhin waren die Federbälge der vorderen Achse beide undicht,
die Lenkstange war verbogen und die Lenkgestänge ausgeschlagen. Zudem
war die Rückenlehne des Fahrersitzes nicht mehr fest einstellbar und
ohne Funktion. Der Fahrer konnte sich somit während der Fahrt noch
nicht einmal anlehnen! Eine Sicherheitsleistung von 500 Euro wurde
einbehalten und die Weiterfahrt wurde untersagt. Zudem kommen
erhebliche Reparaturkosten auf den Chef der Firma zu.

8.Ein 55jähriger Mann aus Schleswig-Holstein nutzt auf der B 213
in Emstek eine Sperrfläche zum Überholen. Dabei hatte er Gefahrgut
geladen (leicht entzündliche Stoffe). Neben dem fehlerhaften
Überholvorgang wurde ein Geschwindigkeitsverstoß sowie diverse
Verstöße entgegen den Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten
festgestellt. Eine Bußgelderwartung von etwa 900 Euro ist die Folge.

9.Aufgrund einer Rotlichtfahrt wurde die Polizei auf der B 72,
Varrelbusch, auf einen Bauunternehmer aufmerksam, bei dem im weiteren
Verlauf der Kontrolle festgestellt wurde, dass weder er noch seine
Mitarbeiter im Besitz von Fahrerkarten sind. Außerdem war die
Fahrerlaubnis des Bauunternehmers seit mehr als einem Jahr abgelaufen
(es wurde bereits bereichtet). Ein Strafverfahren sowie eine
Mitteilung an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt folgen.

10.1000 Euro war insgesamt für eine Gefahrgutfahrt fällig, wobei
der Fahrzeugführer angab, gar nicht gewusst zu haben, dass er ätzende
Stoffe an Bord hatte. Dementsprechend war sein Fahrzeug weder mit
Warntafeln versehen, noch hatte der litauische Fahrzeugführer einen
Gefahrgutführerschein. Aufgefallen war er den Kontrollbeamten wegen
Überholen im Überholverbot. Die Weiterfahrt wurde untersagt, bis ein
Fahrer vor Ort war, der eine entsprechende Bescheinigung zum Fahren
von Gefahrgut aufweisen konnte.

11.Am Sonntag wurde gegen 20.00 Uhr ein 60-jähriger Emsländer im
Eco-Park Emstek angehalten, der Hähnchenmist von Rastdorf nach
Dänemark bringen wollte. Für die Sonntagsfahrt hatte er keine
Genehmigung und ein Blick auf seinen Führerschein ergab, dass die
Fahrerlaubnis seit Juli 2017 abgelaufen war. Ihn und seinem
Arbeitgeber erwarten nun jeweils ein Strafverfahren. Die Weiterfahrt
wurde untersagt und ein Ersatzfahrer musste die Tour ab 22.00 Uhr
übernehmen.

Landkreis Vechta Besonderheiten:

1.Ein 22-jähriger Bakumer befuhr mit seiner landwirtschaftlichen
Zugmaschine und zweizulassungsfreien Anhängern die L 843 in Vechta,
obwohl er mit etwa 14 Prozent (45940 kg) überladen war. Ladegut
bestand aus gemahlenem Mais. Ein Gewinnabschöpfungsverfahren wird
eingeleitet.

2.Ein 33-jähriger rumänischer Arbeiter befuhr mit seiner
landwirtschaftlichen Zugmaschine und zwei zulassungsfreien Anhängern
die L 843 von Vechta in Richtung Bakum, obwohl sein
Kartoffeltransport um ca. 12 Prozent (45000 kg) überladen war. Ein
Gewinnabschöpfungs-verfahren wird eingeleitet.

3.Ein 67-jähriger LKW Fahrer aus Hardegsen (Landkreis Northeim)
steht in Verdacht, beweiserhebliche Daten gefälscht zu haben, da er
die Fahrerkarte eines anderen nutzte. Der Beschuldigte befand sich
auf der Fahrt von Minden nach Oldenburg, um Mastschweine aufzuladen.
Dabei stand schon fest, dass er für die geplante Tour seine erlaubten
Lenkzeiten nicht einhalten konnte. Die "falsche" Fahrerkarte wurde
sichergestellt und ab Oldenburg musste ein anderer Fahrer die Tour
übernehmen. Auch hier erwarten Fahrer und den Unternehmer Post von
der Staatsanwaltschaft.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Maren Otten
Telefon: (04471) 1860-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-clp.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 16.10.2017 - 13:38 Uhr
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