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Zoll deckt Schwarzarbeit in der Kunststoffbranche auf;

Gericht verhängt 30.800 Euro Geldstrafe

ID: 1749878

(ots) -
220 Tagessätze zu je 140 Euro, mithin insgesamt 30.800 Euro
Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Diepholz gegen
einen Geschäftsführer aus der Kunststoffindustrie wegen des
Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 68 Fällen.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte aus dem
Landkreis Diepholz zwischen den Jahren 2006 und 2013 zum Zweck der
Einsparung von Sozialabgaben Arbeitnehmer des Unternehmens nicht bei
den zuständigen Sozialkassen angemeldet und vermeintlich selbständige
Arbeiter beschäftigt, obwohl diese tatsächlich in einem abhängigen
Beschäftigungsverhältnis zu ihm standen. Das Gericht sah es als
erwiesen an, dass er während dieser Zeit Scheinselbständige für sich
arbeiten ließ. Somit hat eine umfassende Sozialversicherungspflicht
bestanden, welche der Angeklagte als Arbeitgeber nicht nachgekommen
ist.

"Der so entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf
rund 90.000 Euro, für die der Beschuldigte zusätzlich zur Geldstrafe
in Höhe von 30.800 Euro aufkommen muss", so der Pressesprecher des
Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 16.10.2017 - 13:57 Uhr
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