171016-5. Schwerpunkteinsatz zur Geschwindigkeitsüberwachung in Hamburg-Altona
(ots) - Zeit. 13.10.2017, 14:00 Uhr - 21:00 Uhr Ort:
Hamburg-Altona, Holstenstraße
Im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes der Verkehrsdirektion (VD 2)
wurden am Freitag in einer festen Kontrollstelle in der Holstenstraße
insgesamt 100 Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
gemessen.
Ein Fahrzeugführer wurde mit einer Geschwindigkeit von 90 km/h bei
erlaubten 50 km/h gemessen. Er muss mit einem Monat Fahrverbot, zwei
Punkten im Fahreignungsregister und 160 Euro Bußgeld rechnen.
Darüber hinaus wurden folgende Verstöße festgestellt:
-ein Fahrer führte geringe Mengen Betäubungsmittel mit sich, -
drei Personen stehen im Verdacht, unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln gefahren zu sein, -ein Fahrer war nicht im Besitz
einer gültigen Fahrerlaubnis, -ein Fahrzeugkennzeichen war
entstempelt (fehlender Haftpflichtversicherungsschutz) -bei zwei
Fahrzeugen war die Betriebserlaubnis erloschen, -zwei Fahrzeugführer
telefonierten am Steuer, -drei Personen waren nicht angeschnallt.
Die Polizei Hamburg wird auch in Zukunft Verkehrskontrollen zur
Geschwindigkeitsüberwachung durchführen, um die Sicherheit auf
Hamburgs Straßen zu erhöhen.
Th.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Pressestelle
Evi Theodoridou
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de
Original-Content von: Polizei Hamburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.10.2017 - 15:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1750126
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 171016-5. Schwerpunkteinsatz zur Geschwindigkeitsüberwachung in Hamburg-Altona"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).